Leistungsinhalt
Übertragung einer (auf einer Wachs- oder Kunststoffbasis) erfolgten Aufstellung auf eine Metallbasis
Beachte
- Ist eine zweite Bissnahme erforderlich, wird für die neue Aufstellung BEL-Nr. 303 0 Aufstellung auf Metallbasis je Zahn berechnet.
- Die BEL-Nr. 303 0 ist neben BEL-Nr. 302 0 und BEL-Nr. 341 0 nicht abrechenbar.
Dokumentation Laborauftrag/Kartei
- Anzahl der Aufstellungen
Herstellungsort:
- Eigenlabor (Name des ZT)
- Fremdlabor (Name des Fremdlabors und ggf. der Laborauftragsnummer)
Abrechnungsbestimmungen
- Neben der L-Nr. 341 0 ist für denselben Konfektionszahn die L-Nr. 303 0 nicht abrechenbar.
Zahnärztliche Leistungen, die in Zusammenhang mit der BEL-Leistung berechnet werden können
Kommentare und Hinweise
Die BEL-Nr. 341 0 ist keine eigenständige Leistung und bedarf zur Abbildung des gesamten Aufwandes insbesondere der BEL-Nr. 301 0 Aufstellung, Grundeinheit oder BEL-Nr. 301 8 Aufstellung, Grundeinheit bei Implantatversorgung und mindestens der ihr entsprechenden Anzahl der BEL-Nr. 302 0 Aufstellung Wachs oder Kunststoff, je Zahn, nicht jedoch der BEL-Nr. 303 0 Aufstellen auf Metallbasis, je Zahn.
Vereinbarung über das Bundeseinheitliche Leistungsverzeichnis nach § 88 Abs. 1 SGB V
Erläuterung zum Leistungsinhalt
Übertragung einer auf einer Wachs- oder Kunststoffbasis erfolgten Aufstellung auf eine Metallbasis.
Erläuterungen zur Abrechnung
Neben der L-Nr. 341 0 ist für denselben Konfektionszahn die L-Nr. 303 0 nicht abrechenbar.
zusätzlich berechnungsfähig
- ggf. weitere notwendige Leistungen aus dem BEL