341 0 Übertragung einer Aufstellung auf Metallbasis, je Zahn

Kategorie
Teil 3 Herausnehmbarer Zahnersatz
Nummern
BEL-Nr.
341 0
Leistungsinhalt

Übertragung einer (auf einer Wachs- oder Kunststoffbasis) erfolgten Aufstellung auf eine Metallbasis

Beachte
  • Ist eine zweite Bissnahme erforderlich, wird für die neue Aufstellung BEL-Nr. 303 0 Aufstellung auf Metallbasis je Zahn berechnet.
  • Die BEL-Nr. 303 0 ist neben BEL-Nr. 302 0 und BEL-Nr. 341 0 nicht abrechenbar.
Dokumentation Laborauftrag/Kartei
  • Anzahl der Aufstellungen

Herstellungsort:

  • Eigenlabor (Name des ZT)
  • Fremdlabor (Name des Fremdlabors und ggf. der Laborauftragsnummer)
Abrechnungsbestimmungen
  • Neben der L-Nr. 341 0 ist für denselben Konfektionszahn die L-Nr. 303 0 nicht abrechenbar.
Zahnärztliche Leistungen, die in Zusammenhang mit der BEL-Leistung berechnet werden können
Kommentare und Hinweise
Kommentartext

Die BEL-Nr. 341 0 ist keine eigenständige Leistung und bedarf zur Abbildung des gesamten Aufwandes insbesondere der BEL-Nr. 301 0 Aufstellung, Grundeinheit oder BEL-Nr. 301 8 Aufstellung, Grundeinheit bei Implantatversorgung und mindestens der ihr entsprechenden Anzahl der BEL-Nr. 302 0 Aufstellung Wachs oder Kunststoff, je Zahn, nicht jedoch der BEL-Nr. 303 0 Aufstellen auf Metallbasis, je Zahn.

Kommentarquelle
VDZI
Kommentartext

Vereinbarung über das Bundeseinheitliche Leistungsverzeichnis nach § 88 Abs. 1 SGB V

Erläuterung zum Leistungsinhalt
Übertragung einer auf einer Wachs- oder Kunststoffbasis erfolgten Aufstellung auf eine Metallbasis.

Erläuterungen zur Abrechnung
Neben der L-Nr. 341 0 ist für denselben Konfektionszahn die L-Nr. 303 0 nicht abrechenbar.

Kommentarquelle
GKV-Spitzenverband und VDZI
zusätzlich berechnungsfähig
Berechnung daneben ausgeschlossen
Abrechnungsart
BEL II
Gesetzlich abrechnen
Festzuschüsse, die in Zusammenhang mit der BEL-Leistung berechnet werden können