Leistungsinhalt
• Verbindungs- oder Führungselemente intermaxillär
• Hilfsmittel zur Verbindung oder Führung von zwei Einzelkiefergeräte
Dokumentation Laborauftrag/Kartei
• Kieferangabe , Art des Elementes
• Herstellungsort: Eigenlabor (Name des ZT), Fremdlabor (Name des Fremdlabors und ggf. der Laborauftragsnummer)
Abrechnungsbestimmungen
• Die L-Nr. 741 0 ist je Paar einmal abrechenbar.
• Die Erneuerung eines Elementes ist nach der L-Nr. 863 0 abrechenbar.
Beachte
• je Verbindungs-/Führungselement
für folgende Verbindungs-/Führungselemente möglich:
• U-Bügel
• Doppelplattensteg (paarweise)
• Federbügel
• Fixierung der Bisslage erforderlich - im Regelfall zusätzlich erforderlche Maßnahmen nach BEL Nummern 001 0, 020 2, 011 1, 011 2
• nicht an Lückenhaltern
Hinweis:
• regionale Unterschiede möglich. Bitte die entsprechenden Regelungen des KZV-Bereichs beachten.
Verbrauchsmaterial
Hinweis:
• regionale Unterschiede möglich. Bitte die entsprechenden Regelungen des KZV-Bereichs beachten.
Kommentare / Hinweise
Erläuterung zum Leistungsinhalt
Die L-Nr. 741 0 beinhaltet Verbindungselemente wie z. B.
• U-Bügel,
• Federbügel,
• Doppelplattensteg.
Erläuterungen zur Abrechnung
Die L-Nr. 741 0 ist je Paar einmal abrechenbar.
Die Erneuerung eines Elementes ist nach der L-Nr. 863 0 abrechenbar.
Gemeinsames Rundschreiben GKV-Spitzenverband, VDZI und KZBV vom 29. Februar 2016 zu Abrechnungsfragen im Rahmen der KFO-Behandlung:
Ist eine Schraube nach Prof. Sander unter der L-Nr. 741 0 (Verbindungselement) abrechenbar?
• In der Erläuterung zum Leistungsinhalt der L-Nr. 741 0 werden beispielhaft und damit nicht abschließend Verbindungselemente aufgeführt. Die Schraube nach Prof. Sander hat durch die angebrachten Führungssporne den Charakter eines Verbindungselements.
• Ein intermaxilläres Verbindungselement nach der L-Nr. 741 0 kann ein Konfektionsteil sein, individuell hergestellt werden oder es kann ein Konfektionsteil mit einer individuellen Herstellung kombiniert werden.
Die im Zusammenhang mit der Verwendung einer Schraube nach Prof. Sander erforderliche schiefe Ebene im Gegenkiefer ist, gemäß der Erläuterung zur Abrechnung der L-Nr. 703 0 nach L-Nr. 710 0 ,Aufbiss‘, abrechenbar.
Ist die Abrechnung eines Herbstscharnieres an eine Kostenobergrenze gebunden?
• Neben den im individuellen Behandlungsfall erforderlichen Verankerungselementen nach L-Nr. 742 0 und den Metallverbindungen nach L-Nr. 744 0 ist das intermaxilläre Verbindungselement nach L-Nr. 741 0 abrechenbar.
• Aus den vertraglichen Bestimmungen, insbesondere der Einzelleistungssystematik des BEL II-2014 und unter Berücksichtigung der länderspezifischen Höchstpreise, kann keine Kostenobergrenze für die Herstellung eines Herbstscharnieres gefordert werden.
Aufgrund individuell unterschiedlicher Gegebenheiten kann keine allgemeingültige Abrechnungssystematik für die Herstellung eines Herbstscharnieres formuliert werden.