Punktzahl:
160
(1) 9,00 €
(2.3) 20,70 €
(3.5) 31,50 €
Gebührenziffer:
2380
Behandlungsbereich:
Endodontie
Beschreibung
Amputation und endgültige Versorgung der avitalen Milchzahnpulpa
Leistungsinhalt
- Entfernung der gesamten avitalen Milchzahnkronenpulpa
- Dauerhafte medikamentöse Abdeckung der freigelegten Wurzelpulpa am Wurzelkanaleingang
Dokumentation
- Zahnangabe
- Vitalitätsprüfung
- ggf. Anästhesie mit Begrüdung
- Trepanation
- Entfernung der gesamten avitalen Milchzahnkronenpulpa
- Material für die dauerhafte medikamentöse Abdeckung
- provisiorische Versorgung oder defintive Versorgung
Musterbeispiele für mögliche Begründungen
- Überdurchschnittlich schwierige Entfernung der Kronenpulpa. Mehrere medikamentöse Schichten zum Schutz der Restpulpa notwendig.
- Erhöhte Schwierigkeit, erhöhter Zeitaufwand, schwer zugängliche Kavität und erschwerte Sicht bei geringer Mundöffnung.
- Besondere Schwierigkeit und erhöhter Zeitaufwand wegen Umfang und Tiefe der Kavität.
- Erheblich erhöhter Zeit- und Mehraufwand da verminderte Belastbarkeit, Behandlungsablauf erheblich verzögert.
zusätzlich berechnungsfähig
GOZ 2050ff bis GOZ 2120 (Füllungen)
Berechnung daneben ausgeschlossen
Kommentare / Hinweise
Januar 2021
- Die Amputation und Versorgung beinhalten die Entfernung der gesamten avitalen Milchzahnkronenpulpa und die dauerhafte medikamentöse Abdeckung der freigelegten Wurzelpulpa am Wurzelkanaleingang.
- Das Exkavieren ist nicht Bestandteil dieser Leistungsnummer, sondern wird im Zusammenhang mit der Füllungsleistung oder einer konfektionierten Kinderkrone berechnet.
- Die provisorische Versorgung der Zahnkavität oder deren definitive Versorgung ist gesondert berechnungsfähig.
- Die Leistungsnummer zur Devitalisierung der Pulpa einschl. Exkavierens und provisorischen Verschlusses ist entfallen. Eine Berechnung muss ggf. analog erfolgen.
- Eine Mortalamputation an einem bleibenden Zahn ist ggf. analog berechnungsfähig.
Kommentarquelle:
BZÄK