2400 Elektrometrische Längenbestimmung eines Wurzelkanals, je Kanal

Punktzahl:
70
(1) 3,94 (2.3) 9,05 (3.5) 13,78
Gebührenziffer:
2400
Behandlungsbereich:
Endodontie

Beschreibung

Elektrometrische Längenbestimmung eines Wurzelkanals

Dokumentation

  • Verwendetes Messinstrument
  • gemessene Länge pro Kanal
  • Anzahl durchgeführter Längenbestimmungen pro Kanal
  • Schwierigkeiten bei der Ausführung

Musterbeispiele für mögliche Begründungen

  1. Erheblich erhöhter Zeitaufwand aufgrund Mehrfachmessungen (vor, während, nach der Aufbereitung).
  2. Bes. Schwierigkeit und stark erhöhter Zeitaufwand wegen Aufbereitung unter laufender elektrometrischer Längenbestimmung.
  3. Aufgrund des extremen Nässens aus den Kanälen und der Pulpahyperämie erheblich erschwert, viele zeitaufwendige Mehrfachmessungen.
  4. Besondere Schwierigkeit und stark erhöhter Zeitaufwand bei der Durchführung wegen des Vorliegens von Dentikeln im endodontischen System.
  5. Erschwerte endometrische Messungen wegen starker Exsudation/Blutung im Kanalsystem nach Aufbereitung des Wurzelkanalsystems und Trockenlegung desselben.
  6. Erhebliche Schwierigkeit bei der Längenbestimmung, weil der hochgradig infizierte Kanal extrem nässte, so dass ein mehrfaches Messen erforderlich war

Abrechenbar je

Kanal
maximal zweimal je Sitzung

Abrechnungsbestimmungen

  • Die Leistung nach Nummer 2400 ist je Wurzelkanal höchstens zweimal je Sitzung berechnungsfähig.

Berechnung daneben ausgeschlossen

– mehr als zweimal pro Kanal in einer Sitzung

Kommentare / Hinweise

Januar 2021

  1. Die Feststellung der Arbeitslänge für die Aufbereitung des Wurzelkanals mittels elektrometrischer Widerstandsmessung kann pro Kanal höchstens zweimal je Sitzung berechnet werden.
  2. In Folgesitzungen, z. B. im Zusammenhang mit medikamentösen Einlagen oder vor dem Füllen des Wurzel kanals, ist die Nummer 2400 erneut berechnungsfähig.
  3. Die elektrometrische Längenmessung kann sowohl im Zusammenhang mit einer maschinellen, drehmomentkontrollierten Aufbereitung als auch als Zwischenschritt bei der Handaufbereitung erfolgen.
  4. Die elektrometrische Längenmessung kann in derselben Sitzung auch neben Röntgenmessaufnahmen durchgeführt werden.
Kommentarquelle:
BZÄK

Schittstellenkommentar BEMA-GOZ 01.06.2015

  1. Eine Leistung nach der Nr. 2400 GOZ ist mit Versicherten der GKV vereinbarungsfähig, da eine vergleichbare Leistung im Sachleistungskatalog der GKV nicht enthalten ist.
  2. Die Nr. 2400 GOZ ist im Rahmen der Wurzelkanalbehandlung zusätzlich zur vertragszahnärztlichen Leistung je Wurzelkanal vereinbarungsfähig.
Kommentarquelle:
KZBV

Gerichtsurteile

Beschlossen durch