Behandlungsbereich/ Versorgungsform
Abrechnungsbereiche
Fallbeschreibung/ Dokumentation
Wiederherstellung bzw. Unterfütterung eines Aufbissbehelfs
01.02.: Pat. kommt mit seiner lockeren Schiene. Symptombezogene Untersuchung und Beratung. Aufgrund der Wirtschaftlichkeit wird die funktionsfähig mittels Unterfütterung wieder hergestellt, Unterfütterung erfolgt im Labor. / 2. Sitzung: Schiene wird wieder eingesetzt. Okklusion und Artikulation wird geprüft.
14.02.: Schienenkontrolle. Es muss etwas eingeschliffen werden.
20.02.: Eingehende Untersuchung und Schienenkontrolle. Schiene passt.
Datum | Zahn | Geb.-Nr. | Leistung | Anz. | Faktor | Betrag |
01.02. | BEMA Ä1 | Beratung eines Kranken, auch fernmündlich | 1 | 9 | 9€ | |
01.02. | uk | BEMA K6 | Wiederherstellung und/oder Unterfütterung eines Aufbissbehelfs | 1 | 30 | 30€ |
14.02. | uk | BEMA K8 | Kontrollbehandlung mit Einschleifen des Aufbissbehelfs oder der Schienung (subtraktive Methode) | 1 | 12 | 12€ |
20.02. | BEMA 01 | Eingehende Untersuchung | 1 | 18 | 18€ | |
20.02. | uk | BEMA K7 | Kontrollbehandlung, ggf. mit einfachen Korrekturen des Aufbissbehelfs oder der Fixierung | 1 | 6 | 6€ |
Berechnungsfähige Materialien
- Abformmaterial
Hinweise zur Abrechnung
Bestimmungen zu den Bema-Nrn. K1 bis K9
- Leistungen nach den Nrn. K1 bis K4 sind nur dann abrechnungsfähig, wenn eine Kostenübernahmeerklärung der Krankenkasse vorliegt. Die Gesamtvertragspartner auf Landesebene können Abweichendes vereinbaren.
- Leistungen nach den Nrn. K1 und K4 sind auch für die Parodontalbehandlung abrechnungsfähig.
- Im zeitlichen Zusammenhang ist nur eine der Leistungen nach den Nrn. K1 bis K3 abrechnungsfähig.
- Je Sitzung ist nur eine der Leistungen nach den Nrn. K6 bis K9 abrechnungsfähig.
Aufbissbehelfe aus Kunststoff können in der Regel wiederhergestellt werden.
Unterfütterungen können auch als „direkte“ Unterfütterungen im Mund des Patienten vorgenommen werden, dass muss aber dokumentiert werden.
Sollte eine Teilunterfütterung gemacht werden so ist die BEL 808 0 zu berechnen.