Behandlungsbereich/ Versorgungsform
Schienen und Aufbissbehelfe
Abrechnungsbereiche
BEMA
BEL II
Gesetzlich abrechnen
Fallbeschreibung/ Dokumentation
Eingliedern eines Aufbissbehelfs zur Unterbrechung der Okklusionskontakte ohne adjustierte Oberfläche, bei akutem Schmerzzustand an einem Feiertag,
01.01.: Diagnostik, Abformung und Herstellung sowie Eingliederung
05.01: Kontrolle der Schiene mit kleinen Korrekturen
Datum | Zahn | Geb.-Nr. | Leistung | Anz. | Faktor | Betrag |
01.01. | BEMA Ä1 | Beratung eines Kranken, auch fernmündlich | 1 | 9 | 9€ | |
01.01. | BEMA 03 | Zuschlag für Leistungen außeralb der Sprechstunde | 1 | 15 | 15€ | |
01.01. | BEMA 2 | Schriftliche Niederlegung eines Heil-und Kostenplanes | 1 | 20 | 20€ | |
01.01. | BEMA K2 | Eingliederung der Miniplastschiene | 1 | 45 | 45€ | |
05.01. | BEMA K7 | Kontrollbehandlung, ggf. mit einfachen Korrekturen | 1 | 6.00 | 6€ | |
10.01. | BEMA 01 | Eingehende Untersuchung | 1 | 18.00 | 18€ | |
10.01. | BEMA K7 | Kontrollbehandlung, ggf. mit einfachen Korrekturen des Aufbissbehelfs oder der Fixierung | 1 | 6 | 6€ |
Gesamt: 119€
Berechnungsfähige Materialien
-
Abformmaterial
Berechnungsfähige Laborpositionen
Hinweise zur Abrechnung
Ein Aufbissbehelf ohne adjustierte Oberfläche ist nur angezeigt bei akuten Schmerzzuständen. Im Gegensatz zu Aufbissbehelfen nach Nr. K1 werden hier keine definierten Druckpunkte für die Gegenkieferzähne geschaffen. Behandlungsziel ist die Verhinderung des Zahnreihenschlusses und dadurch die Entlastung der Kaumuskulatur
Bestimmungen zu den Bema-Nrn. K1 bis K9
- Leistungen nach den Nrn. K1 bis K4 sind nur dann abrechnungsfähig, wenn eine Kostenübernahmeerklärung der Krankenkasse vorliegt. Die Gesamtvertragspartner auf Landesebene können Abweichendes vereinbaren.
- Leistungen nach den Nrn. K1 und K4 sind auch für die Parodontalbehandlung abrechnungsfähig.*
- Im zeitlichen Zusammenhang ist nur eine der Leistungen nach den Nrn. K1 bis K3 abrechnungsfähig.
- Je Sitzung ist nur eine der Leistungen nach den Nrn. K6 bis K9 abrechnungsfähig