Anfertigung einer Miniplastschiene - GKV

Behandlungsbereich/ Versorgungsform

Schienen und Aufbissbehelfe

Abrechnungsbereiche

BEMA
BEL II
Gesetzlich abrechnen

Fallbeschreibung/ Dokumentation

Eingliedern eines Aufbissbehelfs zur Unterbrechung der Okklusionskontakte ohne adjustierte Oberfläche, bei akutem Schmerzzustand an einem Feiertag,

01.01.: Diagnostik, Abformung und Herstellung sowie Eingliederung

05.01: Kontrolle der Schiene mit kleinen Korrekturen

DatumZahnGeb.-Nr.LeistungAnz.FaktorBetrag
01.01.BEMA
Ä1
Beratung eines Kranken, auch fernmündlich199
01.01.BEMA
03
Zuschlag für Leistungen außeralb der Sprechstunde11515
01.01.BEMA
2
Schriftliche Niederlegung eines Heil-und Kostenplanes12020
01.01.BEMA
K2
Eingliederung der Miniplastschiene14545
05.01.BEMA
K7
Kontrollbehandlung, ggf. mit einfachen Korrekturen16.006
10.01.BEMA
01
Eingehende Untersuchung 118.0018
10.01.BEMA
K7
Kontrollbehandlung, ggf. mit einfachen Korrekturen des Aufbissbehelfs oder der Fixierung166
Gesamt: 119

Berechnungsfähige Materialien

  • Abformmaterial

Hinweise zur Abrechnung

Ein Aufbissbehelf ohne adjustierte Oberfläche ist nur angezeigt bei akuten Schmerzzuständen. Im Gegensatz zu Aufbissbehelfen nach Nr. K1 werden hier keine definierten Druckpunkte für die Gegenkieferzähne geschaffen. Behandlungsziel ist die Verhinderung des Zahnreihenschlusses und dadurch die Entlastung der Kaumuskulatur

 

Bestimmungen zu den Bema-Nrn. K1 bis K9

  • Leistungen nach den Nrn. K1 bis K4 sind nur dann abrechnungsfähig, wenn eine Kostenübernahmeerklärung der Krankenkasse vorliegt. Die Gesamtvertragspartner auf Landesebene können Abweichendes vereinbaren.
  • Leistungen nach den Nrn. K1 und K4 sind auch für die Parodontalbehandlung abrechnungsfähig.*
  • Im zeitlichen Zusammenhang ist nur eine der Leistungen nach den Nrn. K1 bis K3 abrechnungsfähig.
  • Je Sitzung ist nur eine der Leistungen nach den Nrn. K6 bis K9 abrechnungsfähig