2675 Partielle Vestibulum- oder Mundbodenplastik oder große Tuberplastik

Gebührenziffer:
2675
Behandlungsbereich:
Chirurgie

Beschreibung

Partielle Vestibulum- oder Mundbodenplastik oder große Tuberplastik, je Kieferhälfte oder Frontzahnbereich

Gesetzlich abrechenbar

Dokumentation

  • Anästhesie
  • Region
  • OP-Beschreibung
  • Wundversorgung

 

Privat abrechnen

Punktzahl:
850
(1) 49,54 (2.3) 113,95 (3.5) 173,40
Abrechenbar je:
Kieferhälfte oder Frontzahnbereich

Leistungsinhalt

  • Schleimhautschnitt
  • Schleimhautpräparation
  • Verschieben der Schleimhaut Richtung Kieferbasis
  • Fixation in der neuen Position
  • Wundversorgung und Wundverschluss

Kommentare

  1. Formveränderung des Mundvorhofs bei einer Atrophie des Kieferknochens oder wenn zu wenig Schleimhaut vorhanden ist, z.B. nach OP oder Trauma oder
  2. Mundboden- oder Vesstibulumplastik zur Verbesserung des Prothesenlagers oder
  3. große Tuberplastik
  4. je Kieferhälfte oder Frontzahnbereich
  5. zzgl. Materialkosten gem. § 10 GOÄ
  6. Während die Nr. 3240 GOZ für eine Vestibulumplastik kleineren Umfangs berechnungsfähig ist, wird die umfangreichere (d.h. ab etwa 2 Zahnbreiten) nach der Nr. Ä 2675 berechnet.
Kommentarquelle:
G-BA Gemeinsamer Bundesausschuss

Musterbeispiele für mögliche Begründungen

1.Besondere Schwierigkeit und erhöhter Zeitaufwand beim Vorliegen von Wundheilungsstörungen.
2.Erhöhter Zeitaufwand und Schwierigkeitsgrad aufgrund vorliegenden Schleimhautlazerationen
3.Erheblich erhöhter Zeitaufwand aufgrund schwierig zu erreichender Kieferregion.
4.Besondere Schwierigkeit und stark erhöhter Zeitaufwand aufgrund ausgedehnter Wundversorgung.
5.Erhöhte Schwierigkeit aufgrund problematischer Kreislaufverhältnisse
6. Erhöhte Schwierigkeit aufgrund beeinträchtigender Allgemeinerkrankung

Gerichtsurteil

Beschlossen durch

Oberlandesgericht

Landesgericht

Sozialgericht: 

Amtsgericht