Gebührenziffer:
2675
Behandlungsbereich:
Chirurgie
Beschreibung
Partielle Vestibulum- oder Mundbodenplastik oder große Tuberplastik, je Kieferhälfte oder Frontzahnbereich
Gesetzlich abrechenbar
Dokumentation
- Anästhesie
- Region
- OP-Beschreibung
- Wundversorgung
Privat abrechnen
Punktzahl:
850
(1) 49,54 €
(2.3) 113,95 €
(3.5) 173,40 €
Abrechenbar je:
Kieferhälfte oder Frontzahnbereich
Leistungsinhalt
- Schleimhautschnitt
- Schleimhautpräparation
- Verschieben der Schleimhaut Richtung Kieferbasis
- Fixation in der neuen Position
- Wundversorgung und Wundverschluss
zusätzlich berechnungsfähig
Kommentare
- Formveränderung des Mundvorhofs bei einer Atrophie des Kieferknochens oder wenn zu wenig Schleimhaut vorhanden ist, z.B. nach OP oder Trauma oder
- Mundboden- oder Vesstibulumplastik zur Verbesserung des Prothesenlagers oder
- große Tuberplastik
- je Kieferhälfte oder Frontzahnbereich
- zzgl. Materialkosten gem. § 10 GOÄ
- Während die Nr. 3240 GOZ für eine Vestibulumplastik kleineren Umfangs berechnungsfähig ist, wird die umfangreichere (d.h. ab etwa 2 Zahnbreiten) nach der Nr. Ä 2675 berechnet.
Kommentarquelle:
G-BA Gemeinsamer Bundesausschuss
Abrechnungsbeispiele
Musterbeispiele für mögliche Begründungen
1.Besondere Schwierigkeit und erhöhter Zeitaufwand beim Vorliegen von Wundheilungsstörungen.
2.Erhöhter Zeitaufwand und Schwierigkeitsgrad aufgrund vorliegenden Schleimhautlazerationen
3.Erheblich erhöhter Zeitaufwand aufgrund schwierig zu erreichender Kieferregion.
4.Besondere Schwierigkeit und stark erhöhter Zeitaufwand aufgrund ausgedehnter Wundversorgung.
5.Erhöhte Schwierigkeit aufgrund problematischer Kreislaufverhältnisse
6. Erhöhte Schwierigkeit aufgrund beeinträchtigender Allgemeinerkrankung
Gerichtsurteil
Beschlossen durch
Oberlandesgericht
Landesgericht
Sozialgericht: