5080 Verbindungselement
Nummern
Punktzahl
230
Faktor
(1.0) 12.94 €
(2.3) 29.75 €
(3.5) 45.27 €
Gebührenziffer
5080

Versorgung eines Lückengebisses durch eine zusammengesetzte Brücke oder Prothese, je Verbindungselement.
Matrize und Patrize gelten als ein Verbindungselement.

5060 Teilleistungen nach Nr. 5000 bis 5040. Sind darüber hinaus weitere Maßnahmen erfolgt, so sind drei Viertel der jeweiligen Gebühr berechnungsfähig.
Nummern
Punktzahl
0
Faktor
(1.0) 0 €
(2.3) 0 €
(3.5) 0 €
Gebührenziffer
5060

Die Leistungen nach den Nummern 5050 oder 5060 sind nur berechnungsfähig, wenn es dem Zahnarzt objektiv auf Dauer unmöglich war, die Behandlung fortzusetzen, oder eine Fortsetzung aus medizinischen Gründen nicht indiziert war.Teilleistungen nach den Nummern 5000 bis 5040.