24c (i) Maßnahmen zur Wiederherstellung der Funktion von Kronen, Abnahme und Wiederbefestigung einer provisorischen Krone nach der Nr. 19 oder 21
Maßnahmen zur Wiederherstellung der Funktion von Kronen, Abnahme und Wiederbefestigung einer provisorischen Krone nach der Nr. 19 oder 21