03 Zuschlag für Leistungen außerhalb der Sprechstunde
Zuschlag für Leistungen außerhalb der Sprechstunde, bei Nacht (20 Uhr bis 8 Uhr) oder an Sonn- und Feiertagen
Zuschlag für Leistungen außerhalb der Sprechstunde, bei Nacht (20 Uhr bis 8 Uhr) oder an Sonn- und Feiertagen
Eingliedern einer Prothese oder Epithese zum Verschluss extraoraler Weichteildefekte oder zum Ersatz fehlender Gesichtsteileteildefekte oder zum Ersatz fehlender Gesichtsteile größeren Umfanges
Eingliedern einer Prothese oder Epithese zum Verschluss extraoraler Weichteildefekte oder zum Ersatz fehlender Gesichtsteile kleineren Umfanges
Resektionsprothesen: Eingliedern einer Dauerprothese
zu den Bewertungszahlen mach BEMA Nr. 96, gegebenfalls in Verbindung mit BEMA Nr. 98 oder BEMA Nr. 97, zusätzlich
Ergänzungsmaßnahmen zur Resektionsprothese, Ergänzungsmaßnahmen im Anschluss an Leistungen nach Buchstabe a)
Resektionsprothesen: Eingliedern einer temporären Verschlussprothese nach Resektion oder bei großen Defekten des Oberkiefers
zu den Berwertungszahlen nach BEMA Nr. 96, gegebenfalls in Verbindung mit BEMA Nr. 98 oder nach 97, zusätzlich
Eingliedern eines Obturators zum Verschluss von Defekten des weichen Gaumens
zu den Bewertungszahlen nach BEMA Nr. 96, ggf. in Verbindung mit der BEMA Nr 98 oder nach BEMA Nr. 97, zusätzlich
Maßnahmen zur Weichteilstützung zum Ausgleich oder zum Verschluss von Defekten im Bereich des Kiefers, bei zahnlosem Kiefer
bei zahnlosem Kiefer, zu den Bewertungszahlen nach BEMA Nr. 97, zusätzlich
Maßnahmen zur Weichteilstützung zum Ausgleich oder zum Verschluss von Defekten im Bereich des Kiefers, bei vorhandenem Restgebiss
zu den Bewertungszahlen nach BEMA Nr. 96, ggf. in Verbindung mit BEMA Nr. 98, zusätzlich
Kontrollbehandlung mit Aufbau einer neuen adjustierten Oberfläche (additive Methode)