Wiederbefestigen eines Prothesenzahnes, Ersetzen eines Prothesenzahnes und Einsetzen einer einarmigen Klammer - GKV
Reparatur der Prothese ist notwendig:
Wiederbefestigen der abgebrochenen Prothesenzähne 11 und 21 , Ersetzen des Prothesenzahnes 22 und Einsetzen einer einarmigen Klammer 15