Coverdenture Prothese als Teleskop-Hybrid-Prothese - Neuversorgung - Teleskopkronen 11, 21 und Implantate 15, 25 - GKV

Kategorie
Zahnersatz
Fallbeschreibung / Dokumentation

OK Coverdentureprothese Neuversorgung auf Teleskopkronen 11, 21 und Implantate 15, 25 vollverblendet -

(zwei Implantate, welche bereits mit Teleskopen versorgt waren und zwei Restzähne, welche mit Teleskopen versorgt waren) -


01.06.: Pat. kommt zur eingehenden Untersuchung und Besprechung der Weiterbehandlung. Aktuell ist der Oberkiefer mit einer Hybridprothese versorgt. Panoramaröntgenaufnahme angefertigt. Hierbei zeigt sich, dass die Oberkiefer Coverdentureprothese sowie die Teleskope erneuert werden müssen. Die Teleskope auf den Implantaten 15, 25 sollen auch erneuert werden. Abdrücke für Planungsmodelle im OK und UK wurden hergestellt. Erstellung eines Heil- und Kostenplanes. Pat. hat Exostosen und Bruxismus, was eine Metallbasis aufgrund des hohen Bruchrisikos notwendig macht.

13.06.: Pat. möchte erneute Heil- und Kostenplan Besprechung, 20 Minuten. Es wurde erneut über die Behandlungsbedürftigkeit sowie die Behandlungsschritte aufgeklärt. Pat. wollte sichergehen ob Metallbasis geplant wurde, da wegen des Bruxismus in seiner alten Prothese nachträglich eine Metallbasis eingearbeitet wurde. Grobes Einschleifen der Zähne im Unterkiefer. Abdrücke für die Herstellung eines Individuellen Löffels genommen.

20.06.: Präparation für Teleskope: Anästhesie regio 11,21. Entfernung der alten Teleskope 11, 21, 15, 25. Stabilitätskontrolle der Implantate 15, 25. Abutment am 15 lässt sich nicht lösen und soll nach Rücksprache mit den Patienten präpariert werden. Abutment regio 25 entfernt. Exkavation der alten Füllungen und kariösen Läsionen an den Zähnen 11,21. Entfernen von störender Schleimhaut mittels Kauterisation an den Zähnen 11,21. Einbringen eines Abdruckpfosten regio 25, Fäden gelegt zur Darstellung der Präparationsgrenzen, Abformung mit individuellem Löffel. Anschließend altes Abutment wiedereingesetzt. Herstellung von provisorischen Einzelkronen 11, 21, 15, 25 mit Abformung und temporärer Zementierung.

05.07.: Bissnahme: Abnahme der Provisorien und Reinigung der Stümpfe. Pat. kommt zur Bissnahme mittels Bissschablone und Wachswall. Stützstiftregistrierung, Zentrikregistratur, Scharnierachsenbestimmung mit Übertragungsbogen. Auswertung des Registrates, Einstellung in individuellen Artikulator und Modellanalyse im Artikulator werden durchgeführt. Neue Abformung des OK mit laborgefertigten Funktionslöffel zur besseren Darstellung der Bänder. Wiedereinsetzen der Provisorien mittels temporärer Zementierung.

10.07.: Einprobe: Abnahme der Provisorien und Reinigung der Stümpfe. Abnahme des Abutments 25 und definitives Einschrauben des neuen Abutments sowie Verschluss. Einprobe der Primärteleskope und Wachsaufstellung. Erneute Zentrikregistratur. Pat. gefällt die Aufstellung und auch die Zahnfarbe und Form sind passend. Okklusion, Artikulation geprüft. Mittellinie ist eingehalten. Neues Abutment 25 wird belassen, Provisorium regio 25 dementsprechend angepasst. Wiedereinsetzen der Provisorien mittels temporärer Zementierung

15.07: Einsetzen: Abnahme der Provisorien sowie Reinigung der Stümpfe. Primärteleskope und Coverdentureprothese sind aus dem Labor gekommen. Alles anprobiert und dem Pat. vor dem Einsetzen gezeigt. Pat. ist zufrieden. Teleskope wurden adhäsiv eingesetzt. Prothese ebenfalls eingesetzt. Pat. Handhabung und Reinigung erklärt. Training des Einsetzens und Entnehmen der Prothese mit den Pat. geübt.

Behandlungsbereich / Versorgungsform
Zahnersatz/andersartige Versorgung
Zahnschema
TP E E TM E E E TM TM E E E TM E E
R E E E E E TV TV E E E E E
B f ew ew skw ew ew ew tw tw ew ew ew skw ew ew f
  18 17 16 15 14 13 12 11 21 22 23 24 25 26 27 28
  48 47 46 45 44 43 42 41 31 32 33 34 35 36 37 38
B                                
R                                
TP                                
Abrechnungstabelle
Datum Zahn Geb.-Nr. Leistung Anz.
01.06. BEMA
01

Eingehende Untersuchung

1
01.06. BEMA
Ä935d

Orthopantomogramm 

1
01.06. GOZ
0060

Situationsmodelle, einschl. Auswertung u. Diagnose, 2 Kiefer

1
13.06. GOZ
4040

Beseitigung grober Vorkontakte der Okklusion und Artikulation durch Einschleifen

1
20.06. 11,21 BEMA
40

Infiltrationsanästhesie 

2
20.06. 15,11,21,25 BEMA
23

Entfernen einer Krone bzw. eines Brückenankers oder eines abgebrochenen Wurzelstiftes bzw. das Abtrennen eines Brückengliedes oder Steges, je Trennstelle

4
20.06. 15,25 N/A

Analogposition - Stabilitätskontrolle der Implantate - gemäß § 6 Abs. 1 entsprechend GOZ Position XXXX

2
20.06. 25 GOZ
9050

Entfernen und Wiedereinsetzen sowie Auswechseln eines oder mehrerer Aufbauelemente bei einem zweiphasigen Implantatsystem während der rekonstruktiven Phase 

1
20.06. 11,21 BEMA
49

Exzision von Mundschleimhaut oder Granulationsgewebe für das Gebiet eines Zahnes 

2
20.06. 11,21 BEMA
12

Besondere Maßnahmen beim Präparieren oder Füllen (Separieren, Beseitigen störenden Zahnfleisches, Anlegen von Spanngummi, Stillung einer übermäßigen Papillenblutung), je Sitzung, je Kieferhälfte oder Frontzahnbereich 

1
20.06. OK GOZ
5170

Anatomische Abformung des Kiefers mit individuellem Löffel, je Kiefer 

1
20.06. 15,11,21,25 GOZ
2270

Provisorische Krone, direktes Verfahren mit Abformung 

4
05.07. GOZ
8010

Registrieren der gelenkbezüglichen Zentrallage des Unterkiefers, auch Stützstiftregistrierung, je Registrat 

2
05.07. GOZ
8020

Arbiträre Scharnierachsenbestimmung 

1
05.07. GOZ
8050

Registrieren von Unterkieferbewegungen zur Einstellung halbindividueller Artikulatoren und Einstellung nach den gemessenen Werten

1
05.07. OK GOZ
5180

 Funktionelle Abformung des Oberkiefers mit individuellem Löffel 

1
05.07. 15,11,21,25 GOZ
4050

Entfernung harter und weicher Zahnbeläge, einwurzeliger Zahn, Implantate , Brückenglieder

4
10.07. 25 GOZ
9050

Entfernen und Wiedereinsetzen sowie Auswechseln eines oder mehrerer Aufbauelemente bei einem zweiphasigen Implantatsystem während der rekonstruktiven Phase 

1
10.07. GOZ
8010

 Registrieren der gelenkbezüglichen Zentrallage des Unterkiefers, auch Stützstiftregistrierung, je Registrat

1
10.07. 15,11,21,25 GOZ
4060

Kontrolle nach Belagsentfernung harter und weicher Zahnbeläge oder professioneller Zahnreinigung 

4
15.07. 15,11,21,25 GOZ
4060

Kontrolle nach Belagsentfernung harter und weicher Zahnbeläge oder professioneller Zahnreinigung 

4
15.07. 15,11,21,25 GOZ
5040

Teleskopkrone / Konuskrone (als Brücken- / Prothesenanker)

4
15.07. 15,11,21,25 GOZ
2197

 Adhäsive Befestigung (plastische Aufbaufüllung, Stift, Inlay, Krone, Teilkrone, Veneer etc.) 

4
15.07. 17-16,14-12,22-24,26-27 GOZ
5070

Brücken-/ Prothesenspannen oder Stege, je Spanne oder Freiendsattel

4
Zuzuordnende Gebührennummern
Abrechnungsart
BEB '97
BEMA
Festzuschuss
GOZ
Privat abrechnen
Abrechnungsbereiche
Analogleistung
BEB '97
BEMA
Festzuschuss
GOZ
Privat abrechnen
Hinweise zur Abrechnung


Schnittstellenkommentar BEMA-GOZ der KZVB zur GOZ-Position 5220 - Stand 01.06.2015

  1.    Eine Leistung nach der Nr. 5220 GOZ ist mit Versicherten der GKV im Rahmen von gleich- und andersartigem Zahnersatz vereinbarungsfähig.
  2.    Nach fachlicher Definition sind Deckprothesen so gestaltet wie totale Prothesen und können auf einer Restzahl von Zähnen und/oder Implantaten stabilisiert werden.
  3.    Im Bereich der GKV gehören Deckprothesen im Oberkiefer bei einer Restbezahnung von bis zu drei Zähnen zur Regelversorgung und sind nach der Nr. 97a BEMA abzurechnen.
  4.    Deckprothesen im Oberkiefer unter Einbeziehung von mehr als drei Zähnen entsprechen, da kein zahnloser Oberkiefer vorliegt, nicht der Nr. 5220 GOZ, sondern sind gemäß § 6 Abs. 1 GOZ zu berechnen.
  5.    Deckprothesen, die ausschließlich Implantate einbeziehen, erfüllen den Leistungsinhalt der Nr. 5220 GOZ.
  6.    Darüber hinaus ist eine Total-/Deckprothese nach der Nr. 5220 GOZ vereinbarungsfähig, wenn die Kriterien der Zahnersatz-Richtlinie Nr. 30 nicht erfüllt sind: "Bei totalen Prothesen ist in der Regel die Basis in Kunststoff herzustellen. Eine Metallbasis gehört nur in begründeten Ausnahmefällen (z. B. Torus palatinus und Exostosen) zur Regelversorgung."
  7.    In anderen als den Ausnahmefällen führt die Verwendung einer Metallbasis zur Abrechnung nach der GOZ.
Berechnungsfähige Materialien
  • Abformmaterial
    berechnungsfähige Materialien

           - ggf. Implantatteile
           - Legierung

Berechnungsfähige Gebührenpositionen
Berechnungsfähige Laborpositionen