Coverdenture Prothese als Teleskop-Hybrid-Prothese - Neuversorgung - Teleskopkronen 11, 21 und Implantate 15, 25 - PKV

Kategorie
Zahnersatz
Fallbeschreibung / Dokumentation

OK Coverdentureprothese Neuversorgung auf Teleskopkronen 11, 21 und Implantate 15, 25 vollverblendet -

(zwei Implantate, welche bereits mit Teleskopen versorgt waren und zwei Restzähne, welche mit Teleskopen versorgt waren) -


01.06.: Pat. kommt zur eingehenden Untersuchung und Besprechung der Weiterbehandlung. Aktuell ist der Oberkiefer mit einer Hybridprothese versorgt. Panoramaröntgenaufnahme angefertigt. Hierbei zeigt sich, dass die Oberkiefer Coverdentureprothese sowie die Teleskope erneuert werden müssen. Die Teleskope auf den Implantaten 15, 25 sollen auch erneuert werden. Abdrücke für Planungsmodelle im OK und UK wurden hergestellt. Erstellung eines Heil- und Kostenplanes. Pat. hat Exostosen und Bruxismus, was eine Metallbasis aufgrund des hohen Bruchrisikos notwendig macht.

13.06.: Pat. möchte erneute Heil- und Kostenplan Besprechung, 20 Minuten. Es wurde erneut über die Behandlungsbedürftigkeit sowie die Behandlungsschritte aufgeklärt. Pat. wollte sichergehen ob Metallbasis geplant wurde, da wegen des Bruxismus in seiner alten Prothese nachträglich eine Metallbasis eingearbeitet wurde. Grobes Einschleifen der Zähne im Unterkiefer. Abdrücke für die Herstellung eines Individuellen Löffels genommen.

20.06.: Präparation für Teleskope: Anästhesie regio 11,21. Entfernung der alten Teleskope 11, 21, 15, 25. Stabilitätskontrolle der Implantate 15, 25. Abutment am 15 lässt sich nicht lösen und soll nach Rücksprache mit den Patienten präpariert werden. Abutment regio 25 entfernt. Exkavation der alten Füllungen und kariösen Läsionen an den Zähnen 11,21. Entfernen von störender Schleimhaut mittels Kauterisation an den Zähnen 11,21. Einbringen eines Abdruckpfosten regio 25, Fäden gelegt zur Darstellung der Präparationsgrenzen, Abformung mit individuellem Löffel. Anschließend altes Abutment wiedereingesetzt. Herstellung von provisorischen Einzelkronen 11, 21, 15, 25 mit Abformung und temporärer Zementierung.

05.07.: Bissnahme: Abnahme der Provisorien und Reinigung der Stümpfe. Pat. kommt zur Bissnahme mittels Bissschablone und Wachswall. Stützstiftregistrierung, Zentrikregistratur, Scharnierachsenbestimmung mit Übertragungsbogen. Auswertung des Registrates, Einstellung in individuellen Artikulator und Modellanalyse im Artikulator werden durchgeführt. Neue Abformung des OK mit laborgefertigten Funktionslöffel zur besseren Darstellung der Bänder. Wiedereinsetzen der Provisorien mittels temporärer Zementierung.

10.07.: Einprobe: Abnahme der Provisorien und Reinigung der Stümpfe. Abnahme des Abutments 25 und definitives Einschrauben des neuen Abutments sowie Verschluss. Einprobe der Primärteleskope und Wachsaufstellung. Erneute Zentrikregistratur. Pat. gefällt die Aufstellung und auch die Zahnfarbe und Form sind passend. Okklusion, Artikulation geprüft. Mittellinie ist eingehalten. Neues Abutment 25 wird belassen, Provisorium regio 25 dementsprechend angepasst. Wiedereinsetzen der Provisorien mittels temporärer Zementierung

15.07: Einsetzen: Abnahme der Provisorien sowie Reinigung der Stümpfe. Primärteleskope und Coverdentureprothese sind aus dem Labor gekommen. Alles anprobiert und dem Pat. vor dem Einsetzen gezeigt. Pat. ist zufrieden. Teleskope wurden adhäsiv eingesetzt. Prothese ebenfalls eingesetzt. Pat. Handhabung und Reinigung erklärt. Training des Einsetzens und Entnehmen der Prothese mit den Pat. geübt.

Behandlungsbereich / Versorgungsform
Zahnersatz
Zahnschema
TP E E TM E E E TM TM E E E TM E E
R
B f ew ew skw ew ew ew tw tw ew ew ew tw ew ew f
  18 17 16 15 14 13 12 11 21 22 23 24 25 26 27 28
  48 47 46 45 44 43 42 41 31 32 33 34 35 36 37 38
B                                
R                                
TP                                
Abrechnungstabelle
Datum Zahn Geb.-Nr. Leistung Anz.
01.06. GOZ
0010

Eingehende Untersuchung

1
01.06. N/A

Beratung, auch telefonisch

1
01.06. N/A

 Panoramaschichtaufnahme der Kiefer 

1
01.06. GOZ
0060

Situationsmodelle, einschl. Auswertung u. Diagnose, 2 Kiefer 

1
01.06. GOZ
0040

Heil- und Kostenplan; Kieferorthopädie/Funktionsanalyse

1
13.06. GOZ
4040

 Beseitigung grober Vorkontakte der Okklusion und Artikulation durch Einschleifen

1
20.06. 11,21 GOZ
0090

Infiltrationsanästhesie 

2
20.06. 15,11,21,25 GOZ
2290

 Entfernung Inlay / Krone oder Trennung Brückenglied o.Ä. 

4
20.06. 15,25 N/A

Analogposition - Stabilitätskontrolle der Implantate - gemäß § 6 Abs. 1 entsprechend GOZ Position:XXXX

2
20.06. 25 GOZ
9050

Entfernen und Wiedereinsetzen sowie Auswechseln eines oder mehrerer Aufbauelemente bei einem zweiphasigen Implantatsystem während der rekonstruktiven Phase 

1
20.06. 11,21 GOZ
3070

 Exzision von Schleimhaut / Granulationsgewebe 

2
20.06. 11,21 GOZ
2030

Besondere Maßnahmen beim Präparieren oder Füllen von Kavitäten, je Kieferhälfte oder Frontzahnbereich 

1
20.06. OK GOZ
5170

Anatomische Abformung des Kiefers mit individuellem Löffel, je Kiefer 

1
20.06. 15,11,21,25 GOZ
2270

Provisorische Krone, direktes Verfahren mit Abformung 

4
05.07. GOZ
8010

Registrieren der gelenkbezüglichen Zentrallage des Unterkiefers, auch Stützstiftregistrierung, je Registrat 

2
05.07. GOZ
8020

Arbiträre Scharnierachsenbestimmung 

1
05.07. GOZ
8050

Registrieren von Unterkieferbewegungen zur Einstellung halbindividueller Artikulatoren und Einstellung nach den gemessenen Werten

1
05.07. GOZ
5180

 Funktionelle Abformung des Oberkiefers mit individuellem Löffel 

1
05.07. 15,11,21,25 GOZ
4050

Entfernung harter und weicher Zahnbeläge, einwurzeliger Zahn, Implantate , Brückenglieder

4
10.07. 25 GOZ
9050

Entfernen und Wiedereinsetzen sowie Auswechseln eines oder mehrerer Aufbauelemente bei einem zweiphasigen Implantatsystem während der rekonstruktiven Phase 

1
10.07. GOZ
8010

 Registrieren der gelenkbezüglichen Zentrallage des Unterkiefers, auch Stützstiftregistrierung, je Registrat

1
10.07. 15,11,21,25 GOZ
4060

Kontrolle nach Belagsentfernung harter und weicher Zahnbeläge oder professioneller Zahnreinigung 

4
15.07. 15,11,21,25 GOZ
4060

Kontrolle nach Belagsentfernung harter und weicher Zahnbeläge oder professioneller Zahnreinigung 

4
15.07. 15,11,21,25 GOZ
5040

Teleskopkrone / Konuskrone (als Brücken- / Prothesenanker)

4
15.07. 15,11,21,25 GOZ
2197

 Adhäsive Befestigung (plastische Aufbaufüllung, Stift, Inlay, Krone, Teilkrone, Veneer etc.) 

4
15.07. OK N/A

Analogposition - Coverdenture-/Deckprothese bei Restzahnbestand und als Hybridkonstruktion gemäß § 6 Abs. 1 GOZ entsprechend XXXX

1
15.07. 17-16,14-12,22-24,26-27 GOZ
5070

Brücken-/ Prothesenspannen oder Stege, je Spanne oder Freiendsattel

4
Zuzuordnende Gebührennummern
Abrechnungsart
Analogleistung
BEB '97
GOZ
Privat abrechnen
Abrechnungsbereiche
Analogleistung
BEB '97
GOZ
Privat abrechnen
Hinweise zur Abrechnung

Kommentar des BZÄK zur GOZ-Position 5220 (Stand Jan. 2021)

  1.    Diese Gebührennummer beschreibt die Versorgung des zahnlosen Oberkiefers mit einer Totalprothese. Die Gebührennummer ist auch dann anzuwenden, wenn Implantate und deren Suprastrukturen (Doppelkronen, wurzelkappenartige Aufbauten mit/ohne Stiftverankerung, verbindende Stege) in die Versorgung einbezogen werden, die Prothese ihrer zahntechnischen Ausführung nach (Basisgestaltung, umlaufender Funktions-/Ventilrand) jedoch einer Totalprothese gleicht.
  2.    Die Prothese kann mit oder ohne Metallbasis hergestellt werden.
  3.    Cover denture Prothesen bei vorhandener Restbezahnung entsprechen nicht dem Leistungsinhalt der Nummer 5220/5230, da kein zahnloser Kiefer vorliegt. Derartige Prothesen sind daher analog zu berechnen.
  4.    Unter Rekonstruktion der vertikalen und horizontalen Relation von Ober- und Unterkiefer dient die Prothese der Wiederherstellung der Kaufunktion, der Unterstützung der Lautbildung und der Kompensation der ästhetischen Defizite eines zahnlosen Kiefers.
  5.    Der Halt der Prothese entsteht durch Saugwirkung und Aufstellung der Ersatzzähne unter statischen Gesichtspunken, unterstützt durch Muskelkräfte.
  6.    Zusätzliche Verbindungselemente (Kugelkopfanker, Magnete, Stegkonstruktionen, usw.) tragen ebenso wie Konus-/Teleskopkronen durch kohäsive, adhäsive, retentive oder friktive Wirkung zur Lagestabilisierung der Prothese bei.
  7.    Wurzelkappenartige Aufbauten mit Stiftverankerung sind mit der Nummer 5030 zu berechnen.
  8.    Wurzelkappenartige Aufbauten ohne Stiftverankerung sind in der GOZ nicht beschrieben und daher analog zu bewerten.
  9.    Verbindungselemente lösen entsprechend ihrer Anzahl die Nummer 5080 aus. Doppelkronen sind mit der Nummer 5040 zu berechnen.
  10.    Die Coverdenture-Prothese auf Implantaten in Verbindung mit der Geb.-Nr. 5040 GOZ löst die zusätzliche Berechnung von Spannen nach der Geb.-Nr. 5070 GOZ in den Fällen aus, in denen die Teleskopkronen die Okklusionsebene erreichen.
Berechnungsfähige Materialien
  • Abformmaterial
  • berechnungsfähige Materialien

          -ggf. Implantatteile
          -Legierung

Berechnungsfähige Gebührenpositionen
Berechnungsfähige Laborpositionen