Behandlungsbereich/ Versorgungsform
Zahnersatz
Abrechnungsbereiche
BEMA
BEL II
Festzuschuss
Gesetzlich abrechnen
Fallbeschreibung/ Dokumentation
Erweiterung einer Modellgussprothese um 43,35 Zähne mit vestibulärer Verblendung der Rückenschutzplatten.
Datum | Zahn | Geb.-Nr. | Leistung | Anz. | Faktor | Betrag |
05.07. | UK | BEMA 100b(i) | 1 | 50 | 50€ |
Gesamt: 50€
Berechnungsfähige Materialien
- Abformmaterial
- Materialkosten Konfektionszähne
- Kosten für Lotmaterial
Berechnungsfähige Laborpositionen
Hinweise zur Abrechnung
- Für Erweiterungen im Metallbereich
abrechnungsfähig
- Versorgungsform:
- Regelversorgung
- löst folgende Festzuschüsse aus
- 1x 6.5
- 1 x 6.5.1
Die Verblendgrenzen der ZE-Richtlinien gelten nicht für Rückenschutzplatten.
Kommentar des G-BA:
Befund-Nr. 6.5.1 ist nur in Verbindung mit Befund-Nr. 6.5 ansetzbar, wenn mehr als ein Zahn erweitert wird.
In solchen Fällen ist Befund-Nr. 6.5.1 für jeden weiteren zu erweiterten Zahn ansetzbar.
Für die Erneuerung oder Wiederbefestigung von Prothesenzähnen ist Befund-Nr. 6.5.1 nicht ansetzbar, da sich der Zahnstatus nicht ändert.