Erweiterung einer Modellgußprothese 43 und 35 mit Verblendung der Rückenschutzplatte

Behandlungsbereich/ Versorgungsform

Zahnersatz

Abrechnungsbereiche

BEMA
BEL II
Festzuschuss
Gesetzlich abrechnen

Fallbeschreibung/ Dokumentation

Erweiterung einer Modellgussprothese um 43,35 Zähne mit vestibulärer Verblendung der Rückenschutzplatten.

DatumZahnGeb.-Nr.LeistungAnz.FaktorBetrag
05.07.UKBEMA
100b(i)
15050
Gesamt: 50

Berechnungsfähige Materialien

  • Abformmaterial
  • Materialkosten Konfektionszähne
  • Kosten für Lotmaterial

Hinweise zur Abrechnung

  • Für Erweiterungen im Metallbereich
     

abrechnungsfähig

  • Versorgungsform:
  • Regelversorgung
  • löst folgende Festzuschüsse aus
  • 1x 6.5
  • 1 x 6.5.1

 

Die Verblendgrenzen der ZE-Richtlinien gelten nicht für Rückenschutzplatten.

 

 

Kommentar des G-BA:

Befund-Nr. 6.5.1 ist nur in Verbindung mit Befund-Nr. 6.5 ansetzbar, wenn mehr als ein Zahn erweitert wird.

In solchen Fällen ist Befund-Nr. 6.5.1 für jeden weiteren zu erweiterten Zahn ansetzbar.

Für die Erneuerung oder Wiederbefestigung von Prothesenzähnen ist Befund-Nr. 6.5.1 nicht ansetzbar, da sich der Zahnstatus nicht ändert.