Interimsprothese zum Ersatz eines zahnlosen Kiefers im OK - GKV

Kategorie
Zahnersatz
Fallbeschreibung / Dokumentation

Interimsprothese im Oberkiefer zum Ersatz eines Zahnlosen Kiefers nach kürzlicher Extraktion einiger Zähne

01.07.: Pat. kommt in die Sprechstunde. Ihm wurden die Zähne 12 - 22, 24 alio loco nach einem Unfall entfernt. Die anderen Zähne waren bereits mit einer Prothese versorgt die durch den Unfall jedoch irreparabel zerstört ist und zuvor bereits starke Abrasionen aufwies. Symptombezogene Untersuchung und Nahtentfernung. Pat. aufgeklärt, dass wir eine Interimsprothese herstellen können um die Bisssituation wiederherzustellen und nach der Einheilung einen definitiven Zahnersatz planen können. Pat. ist einverstanden und möchte gleich beginnen. Abdrücke für Planungsmodelle und ein Plan erstellt.

08.07.: Pat. hat seinen HKP genehmigt bekommen. Nachkontrolle der Wunden. Abdrücke mit individuellen Löffel gemacht aufgrund des stark atrophierten Kiefer im Seitenzahnbereich.

12.07.: Pat. kommt zum Einprobe der Interimsprothese. Gegenkiefer wurde grob eingeschliffen.

15.07.: Pat. kommt zum Einsetzen der Interimsprothese. Umgang und Reinigung erklärt.

Behandlungsbereich / Versorgungsform
Zahnersatz/Regelversorgung
Zahnschema
TP E E E E E E E E E E E E E E
R E E E E E E E E E E E E E E
B f ew X ew ew X X X X X ew X ew ew ew f
  18 17 16 15 14 13 12 11 21 22 23 24 25 26 27 28
  48 47 46 45 44 43 42 41 31 32 33 34 35 36 37 38
B                                
R                                
TP                                
Abrechnungstabelle
Datum Zahn Geb.-Nr. Leistung Anz.
01.07. BEMA
Ä1

Beratung eines Kranken, auch fernmündlich

1
01.07. 16, 12-22, 24 BEMA
38

Nachbehandlung nach chirurgischem Eingriff oder Tamponieren oder dergleichen, je Kieferhälfte oder Frontzahnbereich, als selbständige Leistung, je Sitzung

2
01.07. BEMA
7b

Vorbereitende Maßnahmen, Abformung, Bissnahme für das Erstellen von Modellen des Ober- und Unterkiefers zur diagnostischen Auswertung und Planung sowie schriftliche Niederlegung

1
08.07. OK BEMA
98a

Abformung mit individuellem oder individualisiertem Löffel, je Kiefer

1
12.07. BEMA
89

Beseitigung grober Artikulations- und Okklusionsstörungen vor Eingliederung von Prothesen und Brücken

1
15.11. OK BEMA
97a(i)

Totale Prothese/Cover-Denture-Prothese im Oberkiefer

1
Zuzuordnende Gebührennummern
Abrechnungsart
BEL II
BEMA
Festzuschuss
Gesetzlich abrechnen
Abrechnungsbereiche
BEL II
BEMA
Festzuschuss
Gesetzlich abrechnen
Hinweise zur Abrechnung
  •     Versorgungsform:
             -Regelversorgung
             -löst folgende Festzuschüsse aus:
            - 1x 5.4


Sollte es vor der Eingliederung noch eine Anprobe geben, kann diese Aufstellung über die BELII-Position 021 5 bzw. bei zusätzlicher Bissregistrierung mit Bisswall die BELII-Positionen 021 3 bzw. 022 0 berechnet werden.

Sollte zusätzlich ein individueller Löffel erforderlich sein mit der entsprechenden medizinischen Indikation kann diese über die BEMA-Position 98a und BEL II- Position 021 1 berechnet werden.

Sollte ein Funktionslöffel erforderlich sein, ist dieser nur über die GOZ-Nr.: 5180 berechnungsfähig, weil die BEMA-Nr. 98b nicht bei dem Festzuschuss 5.4 hinterlegt ist. Die Abrechnung wird dadurch gleichartig.

Sollte eine Einschleifen der Nachbarzähne oder Antagonisten notwendig sein, so kann dies über die BEMA 89 berechnet werden.

Berechnungsfähige Materialien
  • Abformmaterialien
  • zahntechnische Kosten:

          -Konfektionszähne

Berechnungsfähige Gebührenpositionen
Berechnungsfähige Laborpositionen