PA Behandlung der Zähne im OK und UK geschlossenes Vorgehen nach S3-Leitlinie - PKV

Kategorie
Parodontologie
Fallbeschreibung / Dokumentation

Systematische Parodontosebehandlung - Nach der S3-Leitlinie „Die Behandlung von Parodontitis Stadium I bis III“ der Deutschen Gesellschaft für Parodontologie

23.07.: Vollständige Untersuchung und Beratung. Befunderhebung und Erstellung eines Gingivalindex. Befund 17-27.37-47 natürliche Zähne.

01.08.: Erstellung eines Parodontalstatus einschließlich Staging und Grading des Parodotitisfalls und Dokumentation. Aufklärung des Pat. über die bevorstehende Therapie und der Diagnose sowie der Therapiealternativen und Wechselwirkungen. Es erfolgt eine Mundhygieneaufklärung und -unterweisung. Aushändigen des Ausdrucks des PA-Status auf Wunsch des Patienten.

25.08.: Systematischen PA Behandlung: Die Zähne 17,15,13,11,21,23,25,27 werden mittels Oberflächen- und Infiltrationsanästhesie betäubt. Am Kieferwinkel des 4. und 3. Quadranten erfolgt eine Oberflächen- und Leitungsanästhesie. Die Ausschaltung der Anastomosen im UK ist erforderlich. Am Zahn 33, 31, 41 und 43 erfolgt vestibulär eine Anästhesie. Supra- und Subgingival Reinigung und Kürretage an den Zähnen 17-27, 37-47 und Gingivektomie an den Molaren. Chlohexidingel Applikation an allen Molaren.

29.08.: Nachkontrolle und Nachreinigung. Versorgung einer kleinen Bissverletzung anhaftender Salbe in Regio 17 vestibulär

01.12.: Vollständige Untersuchung, Beratung und Befundevaluation nach geschlossener PA-Therapie.

15.12.: Nichtchirurgische subgingivale und supragingivale Belagsentfernung an allen Zähnen. Die Zähne 17,15,13,11,21,23,25,27 werden mittels Oberflächen- und Infiltrationsanästhesie betäubt. Am Kieferwinkel des 4. und 3. Quadranten erfolgt eine Oberflächen- und Leitungsanästhesie. Die Ausschaltung der Anastomosen im UK ist erforderlich. Entfernung von eingebissenen Speiseresten Interdental Regio 17,16 und 26,27

Behandlungsbereich / Versorgungsform
Parodontologie
Abrechnungstabelle
Datum Zahn Geb.-Nr. Leistung Anz.
23.07. N/A

Vollständige körperliche Untersuchung mindestens eines der folgenden Organsysteme: alle Augenabschnitte, der gesamte HNO-Bereich, das stomatognathe System, die Nieren und ableitenden Harnwege (bei Männern auch gegebenenfalls einschließlich der männlichen Geschlechtsorgane) oder Untersuchung zur Erhebung eines vollständigen Gefäßstatus – gegebenenfalls einschließlich Dokumentation

1
23.07. N/A

Beratung, auch telefonisch

1
23.07. GOZ
4005

Erhebung mindestens eines Gingivalindex und / oder Parodontalindex

1
30.05. N/A

Parodontale Diagnostik einschließlich Staging und Grading des Parodontitisfalls und Dokumentation gemäß § 6 Abs. 1 GOZ, entsprechend GOZ-Nr. XXXX

(8000a - Berechnungsempfehlung des gemeinsamen Beschlusses des Beratungsforms von BZÄK, PKV und Beihilfe) 

1
01.08. N/A

Parodontologisches Aufklärungs- und Therapiegespräch (ATG) gemäß § 6 Abs.1 GOZ, entsprechend GOZ-Nr. XXXX

(2110a -Berechnungsempfehlung des gemeinsamen Beschlusses des Beratungsforms von BZÄK, PKV und Beihilfe)

1
01.08. N/A

Aushändigung des Status auf Wunsch des Patienten gemäß § 6 Abs.1 GOZ, entsprechend GOZ-Nr. XXXX

(4030a - Berechnungsempfehlung des gemeinsamen Beschlusses des Beratungsforms von BZÄK, PKV und Beihilfe)

1
25.08. 17-27,37-47 GOZ
0080

 Intraorale Oberflächenanästhesie, je Kieferhälfte oder Frontzahnbereich

4
25.08. 37,47 GOZ
0100

Intraorale Leitungsanästhesie

2
25.08. 17,15,13,11,21,23,25,27,31,33,41,43 GOZ
0090

Intraorale Infiltrationsanästhesie

12
25.08. 17-27,37-47 GOZ
1040

Professionelle Zahnreinigung; je Zahn, je Implantat, je Brückenglied

28
25.08. 15,13-23,25,35-45 N/A

Subgingivale Instrumentierung am einwurzeligen Zahn– PAR (AIT) gemäß § 6 Abs. 1 GOZ, entsprechend GOZ-Nr. XXXX

(3010a - Berechnungsempfehlung des gemeinsamen Beschlusses des Beratungsforms von BZÄK, PKV und Beihilfe)

18
25.08. 17,16,14,24,26,27,37,36,46,47 N/A

Subgingivale Instrumentierung mehrwurzeliger Zahn -PAR (AIT) gemäß § 6 Abs. 1 GOZ, entsprechend GOZ-Nr. XXXX

(4138a - Berechnungsempfehlung des gemeinsamen Beschlusses des Beratungsforms von BZÄK, PKV und Beihilfe))

10
25.08. 17,16,24,27,36,37,46,47 GOZ
4080

Gingivektomie, Gingivoplasitk, je Parodontium

8
25.08. 17,16,27,26,37,36,47,46 GOZ
4025

Subgingivale medikamentöse antibakterielle Lokalapplikation

8
29.08. 17-27,37-47 GOZ
4150

Kontrolle/Nachbehandlung nach parodontalchirurgischen Maßnahmen, je Zahn, Implantat oder Parodontium

28
29.08. 17-27,37-47 GOZ
4060

Kontrolle nach Belagsentfernung harter und weicher Zahnbeläge oder professioneller Zahnreinigung

28
29.08. 17 N/A

Erstversorgung einer kleinen Wunde

1
01.12. N/A

Vollständige körperliche Untersuchung mindestens eines der folgenden Organsysteme: alle Augenabschnitte, der gesamte HNO-Bereich, das stomatognathe System, die Nieren und ableitenden Harnwege (bei Männern auch gegebenenfalls einschließlich der männlichen Geschlechtsorgane) oder Untersuchung zur Erhebung eines vollständigen Gefäßstatus – gegebenenfalls einschließlich Dokumentation

1
01.12. N/A

Befundevaluation (BEV) (auch in der UPT) gemäß § 6 Abs. 1 GOZ, entsprechend GOZ-Nr XXXX

(5070a - Berechnungsempfehlung des gemeinsamen Beschlusses des Beratungsforms von BZÄK, PKV und Beihilfe)
- keine Beratungsposition sowie 4000, 4005, 4005a daneben berechenbar -

1
15.12. 17-27,37-47 GOZ
0080

 Intraorale Oberflächenanästhesie, je Kieferhälfte oder Frontzahnbereich 

4
15.12. 37,47 GOZ
0100

Intraorale Leitungsanästhesie

2
15.12. 17,15,13,11,21,23,25,27,31,33,41,43 GOZ
0090

Intraorale Infiltrationsanästhesie

12
15.12. 17,16,27,26 N/A

Entfernung eingespießte Fremdkörper aus Rachen oder Mund

1
15.12. 17-27,37-47 GOZ
1040

Professionelle Zahnreinigung; je Zahn, je Implantat, je Brückenglied

28
15.12. 15,25,13-23,35-45 N/A

Nichtchirurgische, subgingivale Instrumentierung- UPT am einwurzeligen Zahn gemäß § 6 Abs. 1 GOZ, entsprechend GOZ-Nr. XXXX

(0090a - Berechnungsempfehlung des gemeinsamen Beschlusses des Beratungsforms von BZÄK, PKV und Beihilfe)

18
15.12. 17,16,14,27,26,24,37,36,46,47 N/A

Nichtchirurgische, subgingivale Instrumentierung mehrwurzeliger Zahn gemäß § 6 Abs. 1 GOZ, entsprechend GOZ-Nr. XXXX

(2197a - Berechnungsempfehlung des gemeinsamen Beschlusses des Beratungsforms von BZÄK, PKV und Beihilfe)

10
Zuzuordnende Gebührennummern
Abrechnungsart
GOÄ
GOZ
Privat abrechnen
Abrechnungsbereiche
Analogleistung
GOÄ
GOZ
Privat abrechnen
Hinweise zur Abrechnung

Dekontamination der Zahnfleischtaschen mittels Laser wird gemäß § 6 Abs. 1 GOZ analog berechnet.

Die Leistungen wurden anhand der S3 Leitlinie erstellt und sind Analog zu berechnen. Hierfür wurden Leistungen und Analogempfehlungen gemäß den gemeinsamen Beschlüssen des Beratungsforms für Gebührenordnungsfragen von BZÄK, PKV und Beihilfe erstellt.

Berechnungsfähige Materialien
  • Anästhetikum
  • Antibakterielle Applikation (Chlorhexidingel)
Berechnungsfähige Gebührenpositionen