Leistungsinhalt
Modell zur Aufnahme von Frässtümpfen
Beachte
- Die BEL-Nr. 005 5 ist einmal je Kiefer abrechenbar, unabhängig davon, wieviele Fräsungen in dem jeweiligen Kiefer anfallen.
Höchstpreis Fremdlabor
10.85€
Dokumentation Laborauftrag/Kartei
- Anzahl der ausgegossenen Modelle
- Herstellungsort:
- Eigenlabor (Name des ZT)
- Fremdlabor (Name des Fremdlabors und ggf. der Laborauftragsnummer)
Abrechnungsbestimmungen
Die L-Nr. 005 5 ist einmal je Kiefer abrechenbar, unabhängig davon, wie viele Fräsungen in dem jeweiligen Kiefer anfallen.
Zahnärztliche Leistungen, die in Zusammenhang mit der BEL-Leistung berechnet werden können
Kommentare und Hinweise
Kommentartext
Vereinbarung über das Bundeseinheitliche Leistungsverzeichnis nach § 88 Abs. 1 SGB V
Erläuterung zum Leistungsinhalt
Modell zur Aufnahme von Frässtümpfen
Erläuterungen zur Abrechnung
Die L-Nr. 005 5 ist einmal je Kiefer abrechenbar, unabhängig davon, wie viele Fräsungen in dem jeweiligen Kiefer anfallen.
Kommentarquelle
GKV-Spitzenverband und VDZI
zusätzlich berechnungsfähig
- ggf. weitere notwendige Leistungen aus dem BEL
Abrechnungsart
BEL II
Gesetzlich abrechnen