Befundbeschreibung
Restzahnbestand bis zu 3 Zähnen je Kiefer bei Notwendigkeit einer dentalen Verankerung durch Wurzelstiftkappen, je Ankerzahn
Beachte
Bei einer Neuversorgung ist die Kombination unterschiedlicher Verbindungselemente (z. B. Wurzelstiftkappen und Teleskope) ausgeschlossen.
Werden als Verbindungsvorrichtung auf den Wurzelstiftkappen keine Kugelknopfanker, sondern andere Systeme verwendet, handelt es sich nicht um eine Leistung nach Bema. Es liegt dann eine gleichartige Versorgung vor.
Regelversorgung Zahnärztliche Leistungen
Regelversorgung Zahntechnische Leistungen
Material
- NEM
- Konfektionsanker
- Verbrauchsmaterial Praxis
Betrag ohne Bonus
Kombinierbar mit
Kommentare & Hinweise
KZBV-Hinweise
- Die Befunde dieser Befundklasse beziehen sich auf den zahnlosen Kiefer oder auf einen Restzahnbestand von bis zu drei Zähnen je Kiefer.
- Bei den Befunden Nrn. 4.5 bis 4.9 (4.5, 4.6, 4.7, 4.8, 4.9) handelt es sich um ergänzende Befunde. Der Versicherte hat z.B. Anspruch auf einen zusätzlichen Festzuschuss, wenn zur Versorgung die Notwendigkeit einer Metallbasis (Befund Nr. 4.5) oder einer Stützstiftregistrierung (Befund Nr. 4.9) gegeben ist.
ZE GBA Richtlinie 35
Bei einem Restzahnbestand von bis zu drei Zähnen ist neben der parodontalen Ausgangssituation der Restzähne auch die Lückentopographie im Hinblick auf die Art der Verankerung und die Abstützung kritisch zu bewerten. Zur Regelversorgung gehören in diesem Fall sowohl Cover-Denture-Prothesen als auch parodontal abgestützte Prothesen mit einer Modellgussbasis sowie als Verbindungs-elemente Resilienzteleskopkronen und Wurzelstiftkappen beziehungsweise Teleskop-/ Konuskronen.
Abrechnungsart
Abrechnungsbeispiele
Abrechnungsbestimmungen
- je Ankerzahn