210 0 Lösungshilfe für Kombinationszahnersatz

Kategorie
Teil 2 Modellguss
Nummern
BEL-Nr.
210 0
Leistungsinhalt

Gegossene Vorrichtung, die der Lösung eines Kombinationszahnersatzes durch den Patienten dient

Dokumentation Laborauftrag/Kartei
  • Anzahl der Lösungshilfe

Herstellungsort:

  • Eigenlabor (Name des ZT)
  • Fremdlabor (Name des Fremdlabors und ggf. der Laborauftragsnummer)
Kommentare und Hinweise
Kommentartext

Gemeinsames Rundschreiben zur Einführung des BEL II vom Spitzenverband Bund der Krankenkassen (GKV - Spitzenverband) / Verband Deutscher Zahntechniker - Innungen (VDZI)
(Stand 19.03.2014)

  1. Die Leistungs-Nr. 210 0 wurde von "Lösungsknopf für Friktionsprothese" in "Lösungshilfe für Kombinationszahnersatz" umbenannt, da neben einem Lösungsknopf auch noch andere Lösungshilfen vorkommen können und der Begriff "Friktionsprothese" überholt ist. Eine Änderung des Leistungsinhaltes ergibt sich hieraus nicht.
  2. Die Lösungshilfe ist eine gegossene Vorrichtung, die der Lösung des herausnehmbaren Teils eines Kombinationszahnersatzes durch den Patienten dient.
Kommentarquelle
Gemeinsames Rundschreiben zur Einführung des BEL II vom Spitzenverband Bund der Krankenkassen (GKV - Spitzenverband) / Verband Deutscher Zahntechniker - Innungen (VDZI)
Kommentartext

Vereinbarung über das Bundeseinheitliche Leistungsverzeichnis nach § 88 Abs. 1 SGB V

Erläuterung zum Leistungsinhalt

Gegossene Vorrichtung, die der Lösung eines Kombinationszahnersatzes durch den Patienten dient
Eine gebogene Lösungshilfe für Kombinationszahnersatz ist nach L-Nr. 380 0 abrechenbar.

Kommentarquelle
GKV-Spitzenverband und VDZI
zusätzlich berechnungsfähig
Abrechnungsart
BEL II
Gesetzlich abrechnen
Festzuschüsse, die in Zusammenhang mit der BEL-Leistung berechnet werden können