361 8 Fertigstellung Grundeinheit, bei Implantatversorgung

BEL-Nr.:
361 8

Leistungsinhalt

Grundeinheit bei Fertigstellung einer Prothese mit Kunststoff- oder Metallbasis unter Verwendung eines Mittelwertartikulators, einschließlich des ggfs. notwendigen Abdeckens von Kieferteilen und/oder des Vornehmens von Radierungen.

Dokumentation Laborauftrag/Kartei

• Anzahl der Fertigstellungen

Herstellungsort:

• Eigenlabor (Name des ZT)

• Fremdlabor (Name des Fremdlabors und ggf. der Laborauftragsnummer)

Abrechnungsbestimmungen

• Die L-Nr. 361 8 ist für eine Versorgung nach Nr. 36 b der Zahnersatz-Richtlinie (atrophierter zahnloser Kiefer) abrechenbar.

Beachte

Die L-Nr. 361 8 ist für eine Versorgung nach Nr. 36b der Zahnersatz-Richtlinie (atrophierter zahnloser Kiefer) abrechenbar.

Zahnärztliche Leistungen, die in Zusammenhang mit der BEL-Leistung berechnet werden können

Kommentare / Hinweise

Vereinbarung über das Bundeseinheitliche Leistungsverzeichnis nach § 88 Abs. 1 SGB V

Erläuterung zum Leistungsinhalt
Grundeinheit der Fertigstellung einer Prothese mit Kunststoff- oder Metallbasis unter Verwendung eines Mittelwertartikulators, einschließlich des ggf. notwendigen Abdeckens von Kieferteilen und/oder des Vornehmens von Radierungen.
 

Erläuterungen zur Abrechnung
Die L-Nr. 361 8 ist für eine Versorgung nach Nr. 36 b der Zahnersatz-Richtlinie (atrophierter zahnloser Kiefer) abrechenbar.

Kommentarquelle:
GKV-Spitzenverband und VDZI