361 8 Fertigstellung Grundeinheit, bei Implantatversorgung

Kategorie
Teil 3 Herausnehmbarer Zahnersatz
Nummern
BEL-Nr.
361 8
Leistungsinhalt

Grundeinheit bei Fertigstellung einer Prothese mit Kunststoff- oder Metallbasis unter Verwendung eines Mittelwertartikulators, einschließlich des ggfs. notwendigen Abdeckens von Kieferteilen und/oder des Vornehmens von Radierungen.

Beachte

Die L-Nr. 361 8 ist für eine Versorgung nach Nr. 36b der Zahnersatz-Richtlinie (atrophierter zahnloser Kiefer) abrechenbar.

Höchstpreis Fremdlabor
51.48€
Dokumentation Laborauftrag/Kartei
  • Anzahl der Fertigstellungen

Herstellungsort:

  • Eigenlabor (Name des ZT)
  • Fremdlabor (Name des Fremdlabors und ggf. der Laborauftragsnummer)
Abrechnungsbestimmungen
  • Die L-Nr. 361 8 ist für eine Versorgung nach Nr. 36 b der Zahnersatz-Richtlinie (atrophierter zahnloser Kiefer) abrechenbar.
Zahnärztliche Leistungen, die in Zusammenhang mit der BEL-Leistung berechnet werden können
Kommentare und Hinweise
Kommentartext

Vereinbarung über das Bundeseinheitliche Leistungsverzeichnis nach § 88 Abs. 1 SGB V

Erläuterung zum Leistungsinhalt
Grundeinheit der Fertigstellung einer Prothese mit Kunststoff- oder Metallbasis unter Verwendung eines Mittelwertartikulators, einschließlich des ggf. notwendigen Abdeckens von Kieferteilen und/oder des Vornehmens von Radierungen.

Erläuterungen zur Abrechnung
Die L-Nr. 361 8 ist für eine Versorgung nach Nr. 36 b der Zahnersatz-Richtlinie (atrophierter zahnloser Kiefer) abrechenbar.

Kommentarquelle
GKV-Spitzenverband und VDZI
zusätzlich berechnungsfähig
Abrechnungsart
BEL II
Gesetzlich abrechnen