362 8 Fertigstellung einer Prothese, je Zahn bei Implantatversorgung

Kategorie
Teil 3 Herausnehmbarer Zahnersatz
Nummern
BEL-Nr.
362 8
Leistungsinhalt

Fertigstellung je Zahn bei Implantatversorgung

Beachte

Die L-Nr. 362 8 ist für eine Versorgung nach Nr. 36 b der Zahnersatz-Richtlinie (atrophierter zahnloser Kiefer) abrechenbar.

Höchstpreis Fremdlabor
3.32€
Dokumentation Laborauftrag/Kartei
  • Anzahl der Fertigstellungen, je Zahn
  • Anzahl der verwendete Zähne (Seitenzähne - Frontzähne)

Herstellungsort:

  • Eigenlabor (Name des ZT)
  • Fremdlabor (Name des Fremdlabors und ggf. der Laborauftragsnummer)
Abrechnungsbestimmungen
  • Die L-Nr. 362 8 ist für eine Versorgung nach Nr. 36 b der Zahnersatz-Richtlinie (atrophierter zahnloser Kiefer) abrechenbar.
  • Die L-Nr. 362 8 ist entsprechend der Zahl der aufgestellten Konfektionszähne abrechenbar.
Zahnärztliche Leistungen, die in Zusammenhang mit der BEL-Leistung berechnet werden können
Kommentare und Hinweise
Kommentartext

Die BEL-Nr. 362 8 ist keine eigenständige Leistung und bedarf zur Abbildung des gesamten Aufwandes insbesondere der BEL-Nr. 361 8 Fertigstellung Grundeinheit.

Wird ein Zahn zur Fertigstellung mit zahnfarbenem Kunststoff befestigt, so ist die BEL-Nr. 384 0 Zahn zahnfarben hinterlegen abrechenbar.

Kommentarquelle
VDZI
Kommentartext

Vereinbarung über das Bundeseinheitliche Leistungsverzeichnis nach § 88 Abs. 1 SGB V


Erläuterungen zur Abrechnung
Die L-Nr. 362 8 ist für eine Versorgung nach Nr. 36 b der Zahnersatz-Richtlinie (atrophierter zahnloser Kiefer) abrechenbar.
Die L-Nr. 362 8 ist entsprechend der Zahl der aufgestellten Konfektionszähne abrechenbar.

Kommentarquelle
GKV-Spitzenverband und VDZI
zusätzlich berechnungsfähig
Berechnung daneben ausgeschlossen
Abrechnungsart
BEL II
Gesetzlich abrechnen