302 8 Aufstellung auf Wachsbasis, je Zahn bei Implantatversorgung

Kategorie
Teil 3 Herausnehmbarer Zahnersatz
Nummern
BEL-Nr.
302 8
Leistungsinhalt

Aufstellung eines Konfektionszahnes auf Wachsbasis oder Kunststoffbasis

Dokumentation Laborauftrag/Kartei
  • Anzahl der aufgestellten konfektionierten Zähne
  • Anzahl der verwendete Zähne (Seitenzähne - Frontzähne)

Herstellungsort:

  • Eigenlabor (Name des ZT)
  • Fremdlabor (Name des Fremdlabors und ggf. der Laborauftragsnummer)
Abrechnungsbestimmungen
  • Die L-Nr. 302 8 ist für eine Versorgung nach Nr. 36 b der Zahnersatz-Richtlinie (atrophierter zahnloser Kiefer) abrechenbar.
  • Die L-Nr. 302 8 ist entsprechend der Zahl der aufgestellten konfektionierten Zähne abrechenbar.
  • L-Nr. 302 8 ist erneut abrechenbar, wenn eine weitere Bissnahme erforderlich ist.
Zahnärztliche Leistungen, die in Zusammenhang mit der BEL-Leistung berechnet werden können
Kommentare und Hinweise
Kommentartext

Vereinbarung über das Bundeseinheitliche Leistungsverzeichnis nach § 88 Abs. 1 SGB V

Erläuterung zum Leistungsinhalt
Aufstellung eines Konfektionszahnes auf Wachsbasis oder Kunststoffbasis.

Erläuterungen zur Abrechnung
Die L-Nr. 302 8 ist für eine Versorgung nach Nr. 36 b der Zahnersatz-Richtlinie (atrophierter zahnloser Kiefer) abrechenbar.
Die L-Nr. 302 8 ist entsprechend der Zahl der aufgestellten konfektionierten Zähne abrechenbar.
L-Nr. 302 8 ist erneut abrechenbar, wenn eine weitere Bissnahme erforderlich ist.

Kommentarquelle
GKV-Spitzenverband und VDZI
zusätzlich berechnungsfähig
Berechnung daneben ausgeschlossen
Abrechnungsart
BEL II
Gesetzlich abrechnen