Leistungsinhalt
Aufstellung eines Konfektionszahnes auf Wachsbasis oder Kunststoffbasis
Dokumentation Laborauftrag/Kartei
• Anzahl der aufgestellten konfektionierten Zähne
• Anzahl der verwendete Zähne (Seitenzähne - Frontzähne)
Herstellungsort:
• Eigenlabor (Name des ZT)
• Fremdlabor (Name des Fremdlabors und ggf. der Laborauftragsnummer)
Abrechnungsbestimmungen
• Die L-Nr. 302 8 ist für eine Versorgung nach Nr. 36 b der Zahnersatz-Richtlinie (atrophierter zahnloser Kiefer) abrechenbar.
• Die L-Nr. 302 8 ist entsprechend der Zahl der aufgestellten konfektionierten Zähne abrechenbar.
• L-Nr. 302 8 ist erneut abrechenbar, wenn eine weitere Bissnahme erforderlich ist.
Zahnärztliche Leistungen, die in Zusammenhang mit der BEL-Leistung berechnet werden können
Kommentare / Hinweise
Vereinbarung über das Bundeseinheitliche Leistungsverzeichnis nach § 88 Abs. 1 SGB V
Erläuterung zum Leistungsinhalt
Aufstellung eines Konfektionszahnes auf Wachsbasis oder Kunststoffbasis.
Erläuterungen zur Abrechnung
Die L-Nr. 302 8 ist für eine Versorgung nach Nr. 36 b der Zahnersatz-Richtlinie (atrophierter zahnloser Kiefer) abrechenbar.
Die L-Nr. 302 8 ist entsprechend der Zahl der aufgestellten konfektionierten Zähne abrechenbar.
L-Nr. 302 8 ist erneut abrechenbar, wenn eine weitere Bissnahme erforderlich ist.