Leistungsinhalt
Aufstellung eines Konfektionszahnes auf Wachsbasis oder Kunststoffbasis
Dokumentation Laborauftrag/Kartei
- Anzahl der aufgestellten konfektionierten Zähne
- Anzahl der verwendete Zähne (Seitenzähne - Frontzähne)
Herstellungsort:
- Eigenlabor (Name des ZT)
- Fremdlabor (Name des Fremdlabors und ggf. der Laborauftragsnummer)
Abrechnungsbestimmungen
- Die L-Nr. 302 8 ist für eine Versorgung nach Nr. 36 b der Zahnersatz-Richtlinie (atrophierter zahnloser Kiefer) abrechenbar.
- Die L-Nr. 302 8 ist entsprechend der Zahl der aufgestellten konfektionierten Zähne abrechenbar.
- L-Nr. 302 8 ist erneut abrechenbar, wenn eine weitere Bissnahme erforderlich ist.
Zahnärztliche Leistungen, die in Zusammenhang mit der BEL-Leistung berechnet werden können
Kommentare und Hinweise
Kommentartext
Vereinbarung über das Bundeseinheitliche Leistungsverzeichnis nach § 88 Abs. 1 SGB V
Erläuterung zum Leistungsinhalt
Aufstellung eines Konfektionszahnes auf Wachsbasis oder Kunststoffbasis.
Erläuterungen zur Abrechnung
Die L-Nr. 302 8 ist für eine Versorgung nach Nr. 36 b der Zahnersatz-Richtlinie (atrophierter zahnloser Kiefer) abrechenbar.
Die L-Nr. 302 8 ist entsprechend der Zahl der aufgestellten konfektionierten Zähne abrechenbar.
L-Nr. 302 8 ist erneut abrechenbar, wenn eine weitere Bissnahme erforderlich ist.
Kommentarquelle
GKV-Spitzenverband und VDZI
zusätzlich berechnungsfähig
- ggf. weitere notwendige Leistungen aus dem BEL
Berechnung daneben ausgeschlossen
Abrechnungsart
BEL II
Gesetzlich abrechnen