Leistungsinhalt
- Verarbeitung von Weichkunststoff bei der Herstellung oder Wiederherstellung der Basis einer Prothese, eines Basisteils einer Prothese oder bei der Herstellung eines Aufbissbehelfs.
Beachte
- findet Anwendung im KB und ZE Bereich
- Aufbissbehelf muss volständig aus Weichkunststoff sein um BEL Nr. 381 2 in Ansatz zu bringen, lediglich Aufbisse aus Weichkunststoff lösen sie nicht aus und sind unter der BEL-Nr. 712 1 zu berechnen
- Wird eine Prothese mit Weichkunststoff unterfüttert, so ist hierfür die BEL-Nr. 801 0 Basis erneuern berechenbar, da diese Leistung einer Rebasierung gleichzusetzen ist.
Hinweis:
- regionale Unterschiede möglich. Bitte die entsprechenden Regelungen des KZV-Bereichs beachten.
Höchstpreis Fremdlabor
54.84€
Dokumentation Laborauftrag/Kartei
- Kieferangabe , Art der Apparatur
- Art /Hersteller des Weichkunststoffes
- Herstellungsort: Eigenlabor (Name des ZT), Fremdlabor (Name des Fremdlabors und ggf. der Laborauftragsnummer)
Verbrauchsmaterial
- Kunststoff
Kommentare und Hinweise
Kommentartext
Erläuterung zum Leistungsinhalt
Verarbeitung von Weichkunststoff bei der Herstellung oder Wiederherstellung der Basis einer Prothese, eines Basisteils einer Prothese oder bei der Herstellung eines Aufbissbehelfs
Erläuterungen zur Abrechnung
Die L-Nr. 382 1 ist je Prothese oder je Aufbissbehelf einmal abrechenbar.
zusätzlich berechnungsfähig
Berechnung daneben ausgeschlossen
Abrechnungsart
BEL II
Gesetzlich abrechnen