382 1 Verarbeitung von Weichkunststoff

Kategorie
Teil 3 Herausnehmbarer Zahnersatz
Nummern
BEL-Nr.
382 1
Leistungsinhalt
  • Verarbeitung von Weichkunststoff bei der Herstellung oder Wiederherstellung der Basis einer Prothese, eines Basisteils einer Prothese oder bei der Herstellung eines Aufbissbehelfs.
Beachte
  • findet Anwendung im KB und ZE Bereich
  • Aufbissbehelf muss volständig aus Weichkunststoff sein um  BEL Nr. 381 2 in Ansatz zu bringen, lediglich Aufbisse aus Weichkunststoff lösen sie nicht aus und sind unter der BEL-Nr. 712 1 zu berechnen
  • Wird eine Prothese mit Weichkunststoff unterfüttert, so ist hierfür die BEL-Nr. 801 0 Basis erneuern berechenbar, da diese Leistung einer Rebasierung gleichzusetzen ist.

Hinweis:

  • regionale Unterschiede möglich. Bitte die entsprechenden Regelungen des KZV-Bereichs beachten.
Höchstpreis Fremdlabor
54.84€
Dokumentation Laborauftrag/Kartei
  • Kieferangabe , Art der Apparatur
  • Art /Hersteller des Weichkunststoffes
  • Herstellungsort: Eigenlabor (Name des ZT), Fremdlabor (Name des Fremdlabors und ggf. der Laborauftragsnummer)
Verbrauchsmaterial
  • Kunststoff 
Kommentare und Hinweise
Kommentartext

Erläuterung zum Leistungsinhalt

Verarbeitung von Weichkunststoff bei der Herstellung oder Wiederherstellung der Basis einer Prothese, eines Basisteils einer Prothese oder bei der Herstellung eines Aufbissbehelfs


Erläuterungen zur Abrechnung

Die L-Nr. 382 1 ist je Prothese oder je Aufbissbehelf einmal abrechenbar.

zusätzlich berechnungsfähig
Berechnung daneben ausgeschlossen
Abrechnungsart
BEL II
Gesetzlich abrechnen