2404 Exzision einer größeren Geschwulst

Gebührenziffer:
2404
Behandlungsbereich:
Chirurgie

Beschreibung

Exzision einer größeren Geschwulst (z. B. Ganglion, Fasziengeschwulst, Fettgeschwulst, Lymphdrüse, Neurom)

Gesetzlich abrechenbar

BEMA Bewertungszahl:
62
Abrechenbar je:
Exzision

Abrechnungsbestimmungen

  1. je therapeutische Exzision einer größeren Geschwulst, bzw. je Tumor berechnungsfähig
  2. eine weitere Abrechnung der GOÄ Nr. 2404 ist möglich, wenn ein eigenständiger Zugang mit Durchtrennung der Haut bzw. Schleimhaut zur Entfernung einer weiteren kleinen Geschwulst durchgeführt werden muss.
  3. Zuschläge zu ambulanten vertragszahnärztlichen Operationsleistungen nach den Nrn. 440 bis 445 GOÄ gehören nicht zur vertragszahnärztlichen Leistung
  4. Der Begriff "klein" ist nicht anzuwenden bei Eingriffen am Kopf und an den Händen (vgl. Interpretationsausschuss zum EBM in DÄ 102, Heft 10 vom 11.03.2005)
  5. Für den Versand des entnommenen Materials können die Versandkosten berechnet werden.

Leistungsinhalt

  • Exzision einer Geschwulst
  • Naht
  • primäre Wundversorgung

Privat abrechnen

Punktzahl:
554
(1) 32,29 (2.3) 74,27 (3.5) 113,02
Abrechenbar je:
Exzision

Leistungsinhalt

  • Exzision einer Geschwulst
  • Naht
  • Wundversorgung
  • Wundverband

Kommentare

  1. je therapeutische Exzision einer größeren Geschwulst, bzw. je Tumor berechnungsfähig
  2. eine weitere Abrechnung der GOÄ Nr. 2404 ist möglich, wenn ein eigenständiger Zugang mit Durchtrennung der Haut bzw. Schleimhaut zur Entfernung einer weiteren kleinen Geschwulst durchgeführt werden muss.
  3. Der Begriff "klein" ist nicht anzuwenden bei Eingriffen am Kopf und an den Händen (vgl. Interpretationsausschuss zum EBM in DÄ 102, Heft 10 vom 11.03.2005)
  4. Für den Versand des entnommenen Materials können die Versandkosten berechnet werden.
Kommentarquelle:
G-BA Gemeinsamer Bundesausschuss