Gebührenziffer:
2404
Behandlungsbereich:
Chirurgie
Beschreibung
Exzision einer größeren Geschwulst (z. B. Ganglion, Fasziengeschwulst, Fettgeschwulst, Lymphdrüse, Neurom)
Gesetzlich abrechenbar
BEMA Bewertungszahl:
62
Abrechenbar je:
Exzision
Abrechnungsbestimmungen
- je therapeutische Exzision einer größeren Geschwulst, bzw. je Tumor berechnungsfähig
- eine weitere Abrechnung der GOÄ Nr. 2404 ist möglich, wenn ein eigenständiger Zugang mit Durchtrennung der Haut bzw. Schleimhaut zur Entfernung einer weiteren kleinen Geschwulst durchgeführt werden muss.
- Zuschläge zu ambulanten vertragszahnärztlichen Operationsleistungen nach den Nrn. 440 bis 445 GOÄ gehören nicht zur vertragszahnärztlichen Leistung
- Der Begriff "klein" ist nicht anzuwenden bei Eingriffen am Kopf und an den Händen (vgl. Interpretationsausschuss zum EBM in DÄ 102, Heft 10 vom 11.03.2005)
- Für den Versand des entnommenen Materials können die Versandkosten berechnet werden.
Leistungsinhalt
- Exzision einer Geschwulst
- Naht
- primäre Wundversorgung
zusätzlich berechnungsfähig
Privat abrechnen
Punktzahl:
554
(1) 32,29 €
(2.3) 74,27 €
(3.5) 113,02 €
Abrechenbar je:
Exzision
Leistungsinhalt
- Exzision einer Geschwulst
- Naht
- Wundversorgung
- Wundverband
Kommentare
- je therapeutische Exzision einer größeren Geschwulst, bzw. je Tumor berechnungsfähig
- eine weitere Abrechnung der GOÄ Nr. 2404 ist möglich, wenn ein eigenständiger Zugang mit Durchtrennung der Haut bzw. Schleimhaut zur Entfernung einer weiteren kleinen Geschwulst durchgeführt werden muss.
- Der Begriff "klein" ist nicht anzuwenden bei Eingriffen am Kopf und an den Händen (vgl. Interpretationsausschuss zum EBM in DÄ 102, Heft 10 vom 11.03.2005)
- Für den Versand des entnommenen Materials können die Versandkosten berechnet werden.
Kommentarquelle:
G-BA Gemeinsamer Bundesausschuss