GOÄ Kategorie
L. Chirurgie, Orthopädie
Grundlegendes
Behandlungsbereich
Chirurgie
Beschreibung
Exzision einer größeren Geschwulst (z. B. Ganglion, Fasziengeschwulst, Fettgeschwulst, Lymphdrüse, Neurom)
Abrechnungsart
BEMA
Gesetzlich abrechnen
GOÄ
GOZ
Privat abrechnen
Gesetzlich abrechnen
Abrechnungsbestimmungen
- je therapeutische Exzision einer größeren Geschwulst, bzw. je Tumor berechnungsfähig
- eine weitere Abrechnung der GOÄ Nr. 2404 ist möglich, wenn ein eigenständiger Zugang mit Durchtrennung der Haut bzw. Schleimhaut zur Entfernung einer weiteren kleinen Geschwulst durchgeführt werden muss.
- Zuschläge zu ambulanten vertragszahnärztlichen Operationsleistungen nach den Nrn. 440 bis 445 GOÄ gehören nicht zur vertragszahnärztlichen Leistung
- Der Begriff "klein" ist nicht anzuwenden bei Eingriffen am Kopf und an den Händen (vgl. Interpretationsausschuss zum EBM in DÄ 102, Heft 10 vom 11.03.2005)
- Für den Versand des entnommenen Materials können die Versandkosten berechnet werden.
Leistungsinhalt
- Exzision einer Geschwulst
- Naht
- primäre Wundversorgung
Berechnung daneben ausgeschlossen
Privat abrechnen
Leistungsinhalt
- Exzision einer Geschwulst
- Naht
- Wundversorgung
- Wundverband
zusätzlich berechnungsfähig
Berechnung daneben ausgeschlossen
Kommentare & Hinweise
Kommentartext
- je therapeutische Exzision einer größeren Geschwulst, bzw. je Tumor berechnungsfähig
- eine weitere Abrechnung der GOÄ Nr. 2404 ist möglich, wenn ein eigenständiger Zugang mit Durchtrennung der Haut bzw. Schleimhaut zur Entfernung einer weiteren kleinen Geschwulst durchgeführt werden muss.
- Der Begriff "klein" ist nicht anzuwenden bei Eingriffen am Kopf und an den Händen (vgl. Interpretationsausschuss zum EBM in DÄ 102, Heft 10 vom 11.03.2005)
- Für den Versand des entnommenen Materials können die Versandkosten berechnet werden.
Kommentarquelle
G-BA Gemeinsamer Bundesausschuss