Punktzahl:
360
(1) 20,25 €
(2.3) 46,57 €
(3.5) 70,87 €
Gebührenziffer:
5060
Behandlungsbereich:
Zahnersatz
Beschreibung
Versorgung eines Lückengebisses nach GOZ-Nummer 5150, für jede weitere zu überbrückende Spanne
Leistungsinhalt
- einfache Relationsbestimmung
- Vorbereiten der Pfeilerzähne
- Abformungen
- Einproben
- Einfügen
- Nachkontrolle
- Korrekturen
Dokumentation
- Zahnangabe
- Zahnfarbe
- Abformmaterial
- Bißnahme
- Eventuelle Anproben
- Art der Befestigung
- Pflegehinweise
- Eventuelle Korrekturen
Abrechenbar je
Je Brückenspanne
zusätzlich berechnungsfähig
zahntechnische Leistungen gem. § 9 GOZ
Material gemäß §4/3 GOZ
Kommentare / Hinweise
Januar 2021
Die Nummer 5160 kann nur in Verbindung mit der Nummer 5150 genutzt werden.
Sie wird berechnet, wenn eine zusammenhängende Adhäsivbrücke eine weitere Spanne überbrückt.
Die Leistung kann mehrfach anfallen.
Kommentarquelle:
BZÄK