Behandlungsbereich/ Versorgungsform
Abrechnungsbereiche
Fallbeschreibung/ Dokumentation
Insertion eines Implantates mit externen Sinuslift und Knochenaufbau mittels Fremdmaterial und Membran im einzeitigen Verfahren
01.02.: Pat. kommt zur Erstuntersuchung in die Praxis. Eingehende Untersuchung und Besprechung. Zahn 16 und 17 ist fehlend und soll nun versorgt werden. Panoramaschichtaufnahme ist vom alten Zahnarzt und zeigt einen ausgeprägten Knochendefekt. Besprechung über die verschiedenen Behandlungsmöglichkeiten zu der Versorgung der Region. Pat. über Implantate aufgeklärt sowie der Alternative Prothese. Pat. entscheidet sich für ein Implantat. Anfertigung eines DVTs (Computergesteuerte Tomographie) mit Auswertung zur Implantatsplanung. Die Analyse und Vermessung der Kieferregion zeigt die Notwendigkeit eines externen Sinusliftes mit zusätzlichen Knochenaufbaus mittels Fremdmaterial an. Erstellen eines Kostenvoranschlages. Abdrücke für Planungsmodelle und für die Herstellung eines dreidimensionalen Navigationsschiene.
17.02.: Pat. kommt zur Implantation: Oberflächen- und Intraorale Infiltrationsanästhesie einmal palatinal und einmal buccal durchgeführt. Vorbereitung des Pat. auf den Eingriff. Sterilisierte Navigationsschiene anprobiert und etwas angepasst. Bildung eines Mucogingivalen Lappens von 18-15 und Freilegung des Knochens, Ablösen der Knochenhaut im Operationsgebiet. Bildung eines externen Zugangs vestibulär durch das bilden ein laterales Knochenfenster mit Anhebung der Schneider`schen Membran und Einlage von Knochenersatzmaterial. Navigationsschiene wird eingesetzt und mittels sterilen Implantatvorbohrer die Implantatskavität gebohrt. Anschließend mit weiteren Bohrern unter steriler, gekühlter Lösung Kavität auf die erforderliche Länge und Breite angepasst und mit einer Tiefenlehre geprüft fortschritt geprüft. Schließlich wird die Navigationsschiene entfernt und die Kavität wird verdichtet. Anschließend wird das sterile Implantat eingeschraubt und Verschlussschraube festgezogen. Das laterale Knochenfenster wird mit einer Membran verschlossen und die Schleimhautlappen durch Split-Flap-Plastik über die Verschlussschraube und das Knochenfenster vernäht mit atraumatischen Nahtmaterial. Anschließend wird ein Zahnfilm von der Region gemacht zum Abschluss.
18.02.: Pat. kommt zur Nachkontrolle. Hatte soweit nur leichte Beschwerden. Wunde wurde angeschaut und gespült.
23.02.: Pat. kommt zur Nahtentfernung. Wunde sieht konform aus. Fäden wurden entfernt, die Wundregion kontrolliert.
Datum | Zahn | Geb.-Nr. | Leistung | Anz. | Faktor | Betrag |
01.02. | GOZ 0010 | Eingehende Untersuchung | 1 | 100 | 5.62€ | |
01.02. | GOÄ Ä1 | Beratung - auch mittels Fernsprecher | 1 | 9 | 9€ | |
01.02. | GOÄ 5370 | Computergesteuerte Tomographie im Kopfbereich - gegebenenfalls einschließlich des kranio-zervikalen Übergangs | 1 | 0 | ||
01.02. | GOÄ 5377 | Zuschlag für computergesteuerte Analyse - einschließlich speziell nachfolgender 3D-Rekonstruktion | 1 | 0 | ||
01.02. | GOZ 0060 | Abformung beider Kiefer für Situationsmodelle und einfache Bissfixierung einschließlich Auswertung zur Diagnose und Planung | 1 | 260 | 14.62€ | |
01.02. | ok | GOZ 9000 | Implantatbezogene Analyse einschließlich Implantatauswahl, je Kiefer | 1 | 884 | 49.72€ |
01.02. | GOZ 0030 | Aufstellung eines schriftlichen Heil- und Kostenplans nach Befundaufnahme und ggf. Auswertung von Modellen | 1 | 200 | 11.25€ | |
17.02. | 16 | GOZ 0080 | Oberflächenanästhesie | 1 | 30 | 1.69€ |
17.02. | 16 | GOZ 0090 | Intraorale Infiltrationsanästhesie | 2 | 60 | 6.75€ |
17.02. | ok | GOZ 9005 | Verwenden einer auf dreidimensionale Daten gestützten Navigationsschablone / chirurgische Führungsschablone zur Implantation | 1 | 300 | 16.87€ |
17.02. | 16 | GOZ 9010 | Implantatinsertion einschl. Einsetzen der Verschlussschrauben | 1 | 1545 | 86.89€ |
17.02. | 16 | GOZ 0530 | Zuschlag bei nichtstationärer Durchführung von zahnärztlich-chirurgischen Leistungen | 1 | 2200 | 123.73€ |
17.02. | 16 | GOZ 9120 | Sinusbodenelevation durch externe Knochenfensterung (externer Sinuslift), je Kieferhälfte | 1 | 3000 | 168.73€ |
17.02. | 16 | GOZ 9100 | Aufbau des Alveolarfortsatzes durch Augmentation ohne zusätzliche Stabilisierungsmaßnahmen, je Kieferhälfte oder Frontzahnbereich 1/3 der Position wird neben der GOZ-Position 9120 berechnet. | 1 | 2694 | 151.52€ |
17.02. | 16 | GOÄ 2381 | Einfache Hautlappenplastik | 1 | 42 | 42€ |
17.02. | 16 | GOÄ 5000 | Strahlendiagnostik, Zähne, je Projektion | 1 | 0 | |
20.02. | 16 | GOZ 3290 | Kontrolle nach chirurgischem Eingriff | 1 | 55 | 3.09€ |
20.02. | 16 | GOZ 3300 | Nachbehandlung nach chirurgischem Eingriff | 1 | 65 | 3.66€ |
23.02. | 16 | GOZ 3290 | Kontrolle nach chirurgischem Eingriff | 1 | 55 | 3.09€ |
23.02. | 16 | GOZ 3300 | Nachbehandlung nach chirurgischem Eingriff | 1 | 65 | 3.66€ |
Berechnungsfähige Materialien
- verwendete Implantate und Verschlussschrauben
- atraumatisches Nahtmaterial
- Anästhetikum
- Knochenkollektor als Einmalartikel
- Implantatfräsen als Einmalartikel
- Knochenersatzmaterial
- Membranmaterial
- Membranfixierungsmaterial
Hinweise zur Abrechnung
- Bei Verwendung eines OP-Mikroskopes zusätzlich GOZ-Nr. 0110 für den Zuschlag OP-Mikroskop
Kommentar des BZÄK zur GOZ Position 9010 (Stand: Jan. 2021)
- Die Gebührennummer beschreibt die wesentlichen Leistungsbestandteile der Implantation für ein enossales Implantat.
- Andere Formen von Implantationen sind ggf. analog zu berechnen.
- Leistungsinhalte sind die Schaffung eines formkongruenten Implantatbettes für die Einbringung des ausgewählten Implantats entsprechend dem Implantatdesign, dem Durchmesser und der Länge, ferner die intraoperativen Prüfschritte zur Feststellung der erforderlichen enossalen Bohrungstiefe sowie das Einbringen bzw. Einschrauben oder Verbolzen des Implantats.
- Röntgenologische Überprüfungen sind gesondert berechnungsfähig.
- Eine ggf. erforderliche Knochenkondensation ist Inhalt der Leistungsbeschreibung, kann sich jedoch aufgrund des Mehraufwands gegenüber der Durchschnittsleistung in der Wahl des Gebührenfaktors niederschlagen.
- Die Glättung des Kieferknochens am Insertionsort ist ebenfalls Inhalt der Leistung, kann sich jedoch aufgrund des Mehraufwands gegenüber der Durchschnittsleistung in der Wahl des Gebührenfaktors niederschlagen.
- Implantate, Implantatteile und einmalverwendbare Implantatfräsen sind zusätzlich berechnungsfähig.
- Bei dieser Leistung fällt zusätzlich der OP-Zuschlag nach der Nummer 0530 an, sofern es sich um die höchste zuschlagsfähige Leistung am Operationstag handelt und kein OP-Zuschlag aus der GOÄ zur Berechnung kommt.
Kommentar des BZÄK zur GOZ-Position 9120 (Stand Jan. 2021)
- Diese Nummer umfasst die offene Sinusbodenelevation (externer Sinuslift) durch ein Knochenfenster zur Kieferhöhle.
- Die Berechnung erfolgt je Kieferhälfte.
- Die Schaffung des Zugangs zur Kieferhöhle durch Knochenfensterung (auch Knochendeckel), die Präparation und Anhebung der Schneider-Membran, die Anhebung des Kieferhöhlenbodens, Lagerbildungsmaßnahmen, ggf. die Entnahme von Knochenspänen innerhalb des Aufbaugebietes, die Einbringung von Aufbaumaterial (Knochen und/oder Knochenersatzmaterial) in den Sinus, ggf. die Einbringung resorbierbarer oder nicht resorbierbarer Barrieren in den geschaffenen Augmentationsraum des Sinus – einschließlich Fixierung –, ggf. die Reposition des Knochendeckels, der Verschluss der Kieferhöhle und der einfache Wundverschluss sind mit der Nummer abgegolten.
- Die Materialkosten für einen einmal verwendbaren Knochenkollektor oder Knochenschaber sind gesondert berechnungsfähig.
- Beim Aufbau des Alveolarfortsatzes nach Nummer 9100 in derselben Kieferhälfte ist die Nummer 9100 neben dem externen Sinuslift nur zu einem Drittel berechnungsfähig.
- Das Gewinnen von autologem Augmentationsmaterial z. B. durch Bonekollektor, Knochenschaber oder Knochenkernbohrungen außerhalb des Aufbaugebietes kann gesondert berechnet werden.
- Plastische Maßnahmen, die über einen primären Wund - verschluss hinausgehen, sind gesondert zu berechnen.
- Die Entfernung des Barriere-/Osteosynthesematerials kann ebenfalls gesondert berechnet werden.
- Bei dieser Leistung fällt zusätzlich der OP-Zuschlag nach der Nummer 0530 an, sofern es sich um die höchste zuschlagsfähige Leistung am Operationstag handelt und kein OP-Zuschlag aus der GOÄ zur Berechnung kommt.