1465 Punktion einer Kieferhöhle

Gebührenziffer:
1465
Behandlungsbereich:
Chirurgie

Beschreibung

Punktion einer Kieferhöhle (gegebenenfalls einschließlich Spülung und/oder Instillation von Medikamenten)

Gesetzlich abrechenbar

BEMA Bewertungszahl:
14
Abrechenbar je:
Kieferhöhle

Abrechnungsbestimmungen

keine

Leistungsinhalt

• Die Leistung nach Nr. 1465 ist für die Punktion einer Kieferhöhle mit oder ohne Spülung abrechenbar.
• Werden beide Kieferhöhlen punktiert, ist die Nr. 1465 zweimal abrechnungsfähig. Die Nr. 1465 ist also nicht je Punktionszugang abrechenbar.

Privat abrechnen

Punktzahl:
119
(1) 6,94 (2.3) 15,95 (3.5) 24,28
Abrechenbar je:
Kieferhöhle

Abrechnungsbestimmungen

keine

Leistungsinhalt

  • Die Leistung nach Nr. 1465 ist für die Punktion einer Kieferhöhle mit oder ohne Spülung abrechenbar.
  • Werden beide Kieferhöhlen punktiert, ist die Nr. 1465 zweimal abrechnungsfähig.

Kommentare

  1. Bei der Punktion beider Kieferhöhlen kann die Gebühr Ä1465 zweimal berechnet werden.
Kommentarquelle:
G-BA Gemeinsamer Bundesausschuss
  1. Die Nr. 1465 ist auf die Punktion einer Kieferhöhle abgestellt. Andere Nebenhöhlen sind nicht mit dieser Leistung erfasst.
  2. Werden beide Kieferhöhlen gespült, ist die Leistung zweimal abrechnungsfähig.
  3. Im Leistungsinhalt ist die Spülung und/oder die Eingabe von Medikamenten in die Kieferhöhle enthalten.
  4. Eine evtl. erforderliche Anästhesie ist neben der Nr. 1465 in Ansatz zu bringen.
Kommentarquelle:
BDIZ