Gebührenziffer:
1465
Behandlungsbereich:
Chirurgie
Beschreibung
Punktion einer Kieferhöhle (gegebenenfalls einschließlich Spülung und/oder Instillation von Medikamenten)
Gesetzlich abrechenbar
BEMA Bewertungszahl:
14
Abrechenbar je:
Kieferhöhle
Abrechnungsbestimmungen
keine
Leistungsinhalt
• Die Leistung nach Nr. 1465 ist für die Punktion einer Kieferhöhle mit oder ohne Spülung abrechenbar.
• Werden beide Kieferhöhlen punktiert, ist die Nr. 1465 zweimal abrechnungsfähig. Die Nr. 1465 ist also nicht je Punktionszugang abrechenbar.
zusätzlich berechnungsfähig
Berechnung daneben ausgeschlossen
Privat abrechnen
Punktzahl:
119
(1) 6,94 €
(2.3) 15,95 €
(3.5) 24,28 €
Abrechenbar je:
Kieferhöhle
Abrechnungsbestimmungen
keine
Leistungsinhalt
- Die Leistung nach Nr. 1465 ist für die Punktion einer Kieferhöhle mit oder ohne Spülung abrechenbar.
- Werden beide Kieferhöhlen punktiert, ist die Nr. 1465 zweimal abrechnungsfähig.
zusätzlich berechnungsfähig
Kommentare
- Bei der Punktion beider Kieferhöhlen kann die Gebühr Ä1465 zweimal berechnet werden.
Kommentarquelle:
G-BA Gemeinsamer Bundesausschuss
- Die Nr. 1465 ist auf die Punktion einer Kieferhöhle abgestellt. Andere Nebenhöhlen sind nicht mit dieser Leistung erfasst.
- Werden beide Kieferhöhlen gespült, ist die Leistung zweimal abrechnungsfähig.
- Im Leistungsinhalt ist die Spülung und/oder die Eingabe von Medikamenten in die Kieferhöhle enthalten.
- Eine evtl. erforderliche Anästhesie ist neben der Nr. 1465 in Ansatz zu bringen.
Kommentarquelle:
BDIZ