BEMA Bewertungszahl:
15
BEMA Nr.:
36
Behandlungsbereich:
Chirurgie
Abkürzung:
Nbl1
Beschreibung
Stillung einer übermäßigen Blutung
Leistung
- Stillung einer lokalen Gewebeblutung, die nicht nachweislich aus einem spezifischen, durchtrennten Gefäß erfolgt.
- in der Regel mittels Kompression (Zusammendrücken) des blutenden Gewebebezirks, Retraktionsfäden oder Zahnfleischverbände nach Zahnextraktion, Aufbisstupfer und nach operativen Eingriffen
- Druckverbände oder Abdeckplatten (vgl. GOÄ-Nr. 2700)
- in Kombination mit adaptierender Naht, Anwendung der Elektrokoagulation oder auch der Einsatz von Medikamenten
Dokumentation
- Angabe der Blutungsregion
- genaue Beschreibung der Maßnahmen
- Patienteninformation über Verhaltensmaßregeln
- ggfs Dauer der Maßnahme
Abrechenbar je:
Blutungsstelle
Abrechnungsbestimmungen
- Die Leistung kann nicht abgerechnet werden, wenn die Stillung einer übermäßigen Blutung im zeitlichen Zusammenhang mit einem chirurgischen Eingriff erfolgt, es sei denn, dass hierfür ein erheblicher zusätzlicher Zeitaufwand erforderlich war.
Zusatzleistung nicht abrechenbar
• in derselben Sitzung, an derselben Stelle
• in derselben Sitzung, an derselben Stelle
• in derselben Sitzung, an derselben Stelle
Kommentare / Hinweise
- Die Nr. 36 kann auch neben anderen Leistungen in der gleichen Sitzung abgerechnet werden.
- Intraoperativ kann die Nr. 36 dann abgerechnet werden, wenn dem Zahnarzt durch eine übermäßige Blutung ein erheblicher zusätzlicher Zeitaufwand entstanden ist (Dokumentation!)
- Neben der Nr. 38 ist die Nr. 36 für dieselbe Wunde nicht abrechenbar.
- Auch für Stillung einer übermäßigen Blutung ohne vorhergehende Operation (z. B. bei hämorrhagischen Diathesen)
- nicht neben den Nrn. 36, 37 oder 46, soweit Maßnahmen in derselben Sitzung an derselben Stelle erfolgen
- Medikamente können auf den Namen des Patienten zu Lasten der Krankenkasse verordnet werden, bei den Ersatzkassen teilweise auch im Rahmen des Sprechstundenbedarfs möglich
Kommentarquelle:
G-BA Gemeinsamer Bundesausschuss