42-44 Lappen OP, Auffüllen der Knochendefekte mit Knochenersatzmaterial und Bindegewebstransplantat. PKV

Kategorie
Chirurgie
Fallbeschreibung / Dokumentation

01.02. Der privat versicherte Patient kommt zur eingehenden Untersuchung. Regio 42-44, zeigt sich ein massiver Knochenabbau.

  • Eine Panoramaschichtaufnahme wird angefertigt. 
  • Nach ausführlicher Beratung über die Behandlungsmöglichkeiten, entscheidet sich der Patient für einen Knochenaufbau in Regio 42-44. Eine Rezessionsdeckung an 42 und 43 mittels Bindegewebstransplantat ist zusätzlich notwendig. 
  • Ein Heil- und Kostenplan wird erstellt. 

17.02 Der Patient kommt zur OP-Sitzung. 

  • Es werden Abdrücke für eine Umarbeitung der OK-Prothese zur Verbandsplatte genommen.
  • In Regio 42-44 erfolgt eine Oberflächen-,  Leistungs- und zusätzlich eine Intraorale Infiltrationsanästhesie. 
  • U nter der Bildung eines Mucogingivalen Lappens von 42-44 und Freilegung des Knochens, wird die Knochenhaut abgelöst und das OP-Gebiet freigelegt. 
  • Exogenes Knochenmaterial wird eingebracht
  • In Regio 15-17 erfolgt eine Oberflächen- und eine Intraorale Infiltrationsanästhesie
  • Bindegewebe wird aus dem Gaumen an 15-17 entnommen und für die Transplantation aufbereitet und in Regio 42,43 eingebracht.
  • Ein Zahnfleisch Verband wird in Region 41-45 vorgenommen
  • Regio 15-17 erfolgt eine plastische Deckung mit Schwenklappen. 
  • Die OK-Prothese wird als Verbandplatte eingesetzt. 


18.02 Der Patient kommt zur Kontrolle der Wunde
23.02 Der Patient kommt zur Nahtentfernung. Die Wunden verheilen komplikationslos. 
 

Behandlungsbereich / Versorgungsform
Chirurgie
Zahnschema
TP
R
B f e e e e e e e e e e e e e e f
  18 17 16 15 14 13 12 11 21 22 23 24 25 26 27 28
  48 47 46 45 44 43 42 41 31 32 33 34 35 36 37 38
B f e e e t t t e t e e e t e e f
R
TP
Abrechnungstabelle
Datum Zahn Geb.-Nr. Leistung Anz.
01.02. GOZ
0010

Eingehende Untersuchung

1
01.02. BEMA
Ä1

Beratung

1
01.02. OK, Uk N/A

Panoramaschichtaufnahme der Kiefer

1
01.02. GOZ
0030

Aufstellung eines schriftlichen Heil- und Kostenplanes nach Befundaufnahme und ggf. Auswertung von Modellen

1
17.02. N/A

Symptombezogene Untersuchung

1
17.02. 42-44 GOZ
0080

Intraorale Oberflächenanästhesie

1
17.02. 42-44 GOZ
0090

Intraorale Infiltrationsanästhesie

3
17.02. 44 GOZ
0100

Intraorale Leitungsanästhesie

1
17.02. 42,43 GOZ
4090

Lappenoperation, offene Kürettage, einschließlich Osteoplastik an einem Frontzahn, je Parodontium

2
17.02. 44 GOZ
4100

Lappenoperation,offene Kürretage, einschließlich Osteoplastik an einem Seitenzahn, je Parodontium

1
17.02. 42,43,44 GOZ
4110

Auffüllen von parodontalen Knochendefekten mit Aufbaumaterial (Knochen- und /oder Knochenersatzmaterial), auch Einbringen von Proteinen, zur regenerativen Behandlung parodontaler Defekte, gegebenenfalls einschließlich Materialentnahme im Aufbaugebiet, je Zahn oder Parodontium oder Implantat

3
17.02. 42,43 GOZ
4133

Gewinnung und Transplantation von Bindegewebe einschließlich Versorgung der Entnahmestelle, je Zahnzwischenraum

3
17.02. GOZ
0520

Zuschlag bei nichtstationärer Durchführung von zahnärztlich-chirurgischen Leistungen

1
17.02. 15-17 GOZ
0080

Intraorale Oberflächenanästhesie

1
17.02. 15-17 GOZ
0090

Intraorale Infiltrationsanästhesie

3
17.02. 15,17 N/A

Schwierige Hautlappenplastik oder Spalthauttransplantation

1
17.02. OK N/A

Anlegen von Stütz-, Halte- oder Hilfsvorrichtungen

1
18.02. 15-17, 44-42 GOZ
3290

Kontrolle nach chirurgischem Eingriff

2
23.02. 15-17, 44-42 GOZ
3290

Kontrolle nach chirurgischem Eingriff

2
23.02. 15-17, 44-42 GOZ
3300

Nachbehandlung nach chirurgischem Eingriff

2
Zuzuordnende Gebührennummern
Abrechnungsart
BEB '97
GOÄ
GOZ
Privat abrechnen
Abrechnungsbereiche
BEB '97
GOÄ
GOZ
Privat abrechnen
Hinweise zur Abrechnung

Unter einer Hautlappenplastiken versteht man Hautverschiebungen aus der Umgebung des Defekts zum Wundverschluss.
Einfache Hautlappenplastik (Ä2381): Die Defektränder können glatt aufeinander zugeführt und vernäht werden.
Schwierige Hautlappenplastik (Ä2382): Hautteile müssen verschoben, geschwenkt und/oder gedreht werden, ggf. müssen Wundränder mit Hilfe von Einkerbungen und Entlastungsschnitten gegeneinander versetzt werden.
   
Die Nr. 2382 ist je Lappenbildung berechnungsfähig.
Alle Maßnahmen, die mit der Gewinnung des Hautlappens verbunden sind, sowie die Versorgung der Entnahmestelle, sind mit der Gebühr abgegolten.
Für den Wundverschluss mit Lappenbildung und ggf. Periostschlitzung ist die Nr. 3100 GOZ zu berechnen.
Die  Berechnung der GOZ-Nr. 3290 und 3300 in einer Sitzung wird häufig vor allem  von Beihilfestellen moniert. Unterstützt wird diese Ablehnung durch ein Urteil des Bayerischen Verwaltungsgerichtshof (Bay. VGH) vom 10.01.2023 (Az.: 24 B 22.1769).
Befürwortet wird gleichzeitige Berechnung durch eine Stellungnahme der Bundeszahnärztekammer vom September 2023. Lesen Sie den Kommentar  unter den entsprechenden Gebührennummern GOZ-Nr. 3290 oder 3300.

Der Zuschlag nach der GOZ-Nr. 0520 mit € 73.11 wird zur GOZ-Nr. 4133 berechnet.  Da nur ein Zuschlag je Sitzung berechnungsfähig ist, entfällt der geringere Zuschlag ( GOÄ-Nr. 443 € 43,72)  zur GOÄ-Nr. 2382.   

Berechnungsfähige Materialien
  • Abformmaterial
  • Anästhetikum
  • Knochenersatzmaterial
  • PA-Verband
  • Nahtmaterial
     
Berechnungsfähige Gebührenpositionen
Berechnungsfähige Laborpositionen