Interimsprothese zum Ersatz von 5 Zähnen im OK - GKV

Kategorie
Zahnersatz
Fallbeschreibung / Dokumentation

Interimsprothese im Oberkiefer zum Ersatz der Zähne 15, 14, 11, 25, 26

01.07.: Pat. kommt in die Sprechstunde. Ihm wurden die Zähne 15, 14, 11, 25, 26 alio loco entfernt. Symptombezogene Untersuchung und Nahtentfernung. Pat. wünscht eine provisorische Versorgung. Aufgeklärt, dass wir eine Interimsprothese herstellen können. Pat. ist einverstanden und möchte gleich beginnen. Abdrücke für Planungsmodelle und ein Plan erstellt.

08.07.: Pat. hat seinen HKP genehmigt bekommen. Nachkontrolle der Wunden. Abdrücke mit individuellem Löffel gemacht aufgrund einer besonderen Form und Stellung der Restbezahnung.

12.07.: Pat. kommt zum Einsetzen der Interimsprothese. Nachkontrolle der Wunden. Umgang erklärt.

Behandlungsbereich / Versorgungsform
Zahnersatz/Regelversorgung
Zahnschema
TP       E E     E         E E    
R       E E     E         E E    
B       f f     f         f f    
  18 17 16 15 14 13 12 11 21 22 23 24 25 26 27 28
  48 47 46 45 44 43 42 41 31 32 33 34 35 36 37 38
B                                
R                                
TP                                
Abrechnungstabelle
Datum Zahn Geb.-Nr. Leistung Anz.
01.07. BEMA
Ä1

Beratung eines Kranken, auch fernmündlich

1
01.07. 15,14,11,25,26 BEMA
38

Nachbehandlung nach chirurgischem Eingriff oder Tamponieren oder dergleichen, je Kieferhälfte oder Frontzahnbereich, als selbständige Leistung, je Sitzung

2
01.07. Ok,UK BEMA
7b

Vorbereitende Maßnahmen, Abformung, Bissnahme für das Erstellen von Modellen des Ober- und Unterkiefers zur diagnostischen Auswertung und Planung sowie schriftliche Niederlegung

1
08.07. OK BEMA
98a

Abformung mit individuellem oder individualisiertem Löffel, je Kiefer

1
12.08. 15,14,11,25,26 BEMA
96b(i)

Versorgung eines Lückengebisses durch eine partielle Prothese einschließlich einfacher Haltevorrichtungen, zum Ersatz von 5 bis 8 fehlenden Zähnen

1
12.08. 16,13,12,22,24,27 BEMA
98f

Verwendung doppelarmiger Halte- oder einfacher Stützvorrichtungen oder mehrarmiger gebogener Halte- und Stützvorrichtungen zu den Bewertungszahlen nach Nr. 96

1
Zuzuordnende Gebührennummern
Abrechnungsart
BEMA
Festzuschuss
Gesetzlich abrechnen
Abrechnungsbereiche
BEL II
BEMA
Festzuschuss
Gesetzlich abrechnen
Hinweise zur Abrechnung

Versorgungsform:

   Regelversorgung

löst folgende Festzuschüsse aus:

   1x 5.2


Sollte es vor der Eingliederung noch eine Anprobe geben, kann diese Aufstellung über die BELII-Position 021 5 bzw. bei zusätzlicher Bissregistrierung mit Bisswall die BELII-Positionen 021 3 bzw. 022 0 berechnet werden.

Sollte zusätzlich ein individueller Löffel erforderlich sein mit der entsprechenden medizinischen Indikation kann diese über die BEMA-Position 98a und BEL II- Position 021 1 berechnet werden.

Die 98f ist einmal je Prothese ansatzfähig, wenn Klammern nach der BEL II-Nrn: 380 5, 381 0, 202 7 oder 203 1 gemacht werden.

Werden lediglich Klammern nach den BEL II-Nrn: 202 1, 205 0, 202 6, 202 8 oder 380 0 gemacht wird kein zusätzliches Honorar ausgelöst.

Sollte eine Einschleifen der Nachbarzähne oder Antagonisten notwendig sein, so kann dies über die BEMA 89 berechnet werden.

Berechnungsfähige Materialien
  • Abformmaterialien
  • zahntechnische Kosten:

           - Konfektionszähne

Berechnungsfähige Gebührenpositionen
Berechnungsfähige Laborpositionen