Präparation und Eingliederung von Teleskopkronen auf 32,31,41,42,43 mit UK Modellgussprothese- GKV

Behandlungsbereich/ Versorgungsform

Zahnersatz

Abrechnungsbereiche

BEMA
GOZ
BEL II
BEB '97
Festzuschuss
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Privat abrechnen

Fallbeschreibung/ Dokumentation

32,31,41,42,43 vollverblendete Teleskopkronen, UK Modellgussprothese

01.02.: Eingehende Untersuchung, Zahnsteinentfernung, Röntgendiagnostik mittels Panoramaaufnahme: OK ist in Ordnung; UK Prothese muss erneuert werden, Zahn 33 weitgehend subgingival abgebrochen und zerstört muss entfernt werden. Zähne 43-32 sind mit großen Füllungen versorgt welche stark abrasiert und bereits kariös sind, sie haben eine weitgehende Zerstörung sind aber noch zu erhalten und benötigen eine Überkronung. Vitalitätsprüfung der Zähne 43-33, Zähne sind bis auf 33 und 43 vital. Abdrücke für Planungsmodelle werden genommen. Pat. wurde über den Behandlungsbedarf und die Therapiealternativen aufgeklärt. Es ist eine Aufklärung über die Extraktion des Zahnes 33 erfolgt. Mit Pat. die Versorgung mit verblendeten Teleskopkronen und Modellgussprothese besprochen. Heil- und Kostenplan wird erstellt für 07.02.

07.02.: Pat. kommt nochmal wegen Besprechung Heil- und Kostenplan, es erfolgt eine erneute Besprechung wegen der Extraktion des Zahnes 33. Pat. hat den Eingriff wegen seiner Vorerkrankungen und Medikation mit seinem Hausarzt besprochen.

10.02.: Extraktion 33: Infiltrationsanästhesie, Entfernung des stark zerstörten Zahnes 33 mit anschließender Wunderversorgung mittels Nahtmaterial

11.02.: Nachbehandlung 33: Pat. kommt zur Nachbehandlung. Alveole 33 sind konform aus, sie wird gespült zur Wundreinigung und Förderung der Wundheilung.

20.02.: Fäden entfernen regio 33: Naht wird entfernt und die Alveole zur Wundreinigung etwas gespült. Wunde sieht konform aus.

02.03.: Präparation für Teleskope 43-32: Nachkontrolle der Alveole 33, sieht konform aus, keine weitere Behandlung notwendig. Infiltrationsanästhesie 43, 41, 31, Entfernung von weichen Belegen an den Zähnen 42-32, Präparation für Teleskope und Exkavation der alten Füllungen und Kariösen Läsionen an den Zähnen 43-32, Entfernen von störender Schleimhaut mittels Kauterisation an den Zähnen 32-43, Aufbaufüllungen an den Zähnen 43, 42, jeweils als mesialen Eckenaufbau, 41, 31, 32 jeweils als distalen Eckenaufbau, Fäden gelegt zur Darstellung der Präparationsgrenzen, Abformungen und Herstellung von provisorischen Einzelkronen 43-32mit Abformung und temporärer Zementierung.

11.03.: Abdrucknahme mit Individuellen Löffel: Abnahme der Provisorien sowie Reinigung der Stümpfe und der Provisorien. Entfernung von weichen Belegen an allen Zähnen, Einprobe der Primärkäppchen aus dem Labor. Individueller Löffel vom Labor für die Verwendung bearbeitet. Abdrucknahme über den Primärkäppchen mit dem Individuellen Löffel, Wachswall wurde anprobiert und angepasst. Wiedereinsetzen der Provisorien mittels temporärer Zementierung.

18.03.: Einprobe: Abnahme der Provisorien sowie Reinigung der Stümpfe und der Provisorien, Entfernung von weichen Belegen an allen Zähnen. Primärteleskope und Wachsaufstellung der Modellgussprothese sind aus dem Labor gekommen. Alles anprobiert und den Pat. gezeigt. Lt. Angaben des Patienten passt die Aufstellung und auch die Zahnfarbe und Form sind passend. Okklusion, Artikulation geprüft. Mittellinie ist eingehalten. Wiedereinsetzen der Provisorien mittels temporärer Zementierung.

25.03.: Einsetzen: Abnahme der Provisorien sowie Reinigung der Stümpfe und der Provisorien, Entfernung von weichen Belegen an allen Zähnen. Primärteleskope und Modellgussprothese sind aus dem Labor gekommen. Alles anprobiert und den Pat. vor dem Einsetzen gezeigt. Pat. ist zufrieden. Teleskope wurden adhäsiv eingesetzt. Prothese ebenfalls eingesetzt. Pat. Handhabung und Reinigung erklärt. Training des einsetzen und entnehmen der Prothese mit den Pat. geübt.

TP                
R                
B                
 18171615141312112122232425262728
 48474645444342413132333435363738
BewewewewewwwwwwwwwwwXewewewewf
REEEEEKV-HKVKVKVKV-HEEEEEE
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DatumZahnGeb.-Nr.LeistungAnz.FaktorBetrag
01.02.BEMA
01
Eingehende Untersuchung zur Feststellung von Zahn-, Mund- und Kieferkrankheiten einschließlich Beratung11818
01.02.43-33BEMA
107
Entfernen harter Zahnbeläge, je Sitzung / Zahnsteinentfernung11616
01.02.BEMA
Ä935d
Orthopantomogramm sowie Panoramaaufnahmen oder Halbseitenaufnahmen aller Zähne des Ober- und Unterkiefers1369.00
01.02.43-33BEMA
8
Sensibilitätsprüfung der Zähne166
01.02.BEMA
7b
Vorbereitende Maßnahmen, Abformung, Bissnahme für das Erstellen von Modellen des Ober- und Unterkiefers zur diagnostischen Auswertung und Planung sowie schriftliche Niederlegung11919
07.02.BEMA
Ä1
Besprechung1924.00
10.02.33BEMA
40
Infiltrationsanästhesie188
10.02.33BEMA
45
Entfernen eines tieffrakturierten oder tiefzerstörten Zahnes einschließlich Wundversorgung14040
11.02.33BEMA
38
Nachbehandlung nach chirurgischem Eingriff oder Tamponieren oder dergleichen, je Kieferhälfte oder Frontzahnbereich, als selbständige Leistung, je Sitzung11010
20.02.33BEMA
38
Nachbehandlung nach chirurgischem Eingriff oder Tamponieren oder dergleichen, je Kieferhälfte oder Frontzahnbereich, als selbständige Leistung, je Sitzung - Nahtentfernung - 11010
02.03.43,41,31BEMA
40
Infiltrationsanästhesie3824
02.03.43,42,41,31,32GOZ
4050
Entfernung harter und weicher Zahnbeläge, einwurzeliger Zahn5102.81
02.03.43,42,41,31,32BEMA
49
Exzision von Mundschleimhaut oder Granulationsgewebe für das Gebiet eines Zahnes51050
02.03.43,42,41,31,32BEMA
13b
Präparieren einer Kavität, Füllen mit plastischem Füllmaterial einschließlich Unterfüllung, Anlegen einer Matrize oder die Benutzung anderer Hilfsmittel zur Formung der Füllung und Polieren, zweiflächig - Aufbaufüllungen 539195
02.03.43-32BEMA
12
Besondere Maßnahmen beim Präparieren oder Füllen, je Kieferhälfte oder Frontzahnbereich11010
02.03.43,42,41,31,32BEMA
19 (i)
provisorische Kronen51995
11.03.43,42,41,31,32BEMA
24c(i)
Maßnahmen zur Wiederherstellung der Funktion von Kronen, Abnahme und Wiederbefestigung einer provisorischen Krone nach der Nr. 195735
11.03.43,42,41,31,32GOZ
4060
Kontrolle und Nachreinigung nach Belagsentfernung harter und weicher Zahnbeläge571.97
11.03.UKBEMA
98a
Abformung mit individuellem oder individualisiertem Löffel, je Kiefer12929
18.03.43,42,41,31,32BEMA
24c(i)
Maßnahmen zur Wiederherstellung der Funktion von Kronen, Abnahme und Wiederbefestigung einer provisorischen Krone nach der Nr. 195735
18.03.43,42,41,31,32GOZ
4060
Kontrolle und Nachreinigung nach Belagsentfernung harter und weicher Zahnbeläge571.97
25.03.43,42,41,31,32GOZ
4060
Kontrolle und Nachreinigung nach Belagsentfernung harter und weicher Zahnbeläge571.97
25.03.UKBEMA
96c
Versorgung eines Lückengebisses durch eine partielle Prothese ein-schließlich einfacher Haltevorrichtungen, zum Ersatz von mehr als 8 fehlenden Zähnen1115115
25.03.ukBEMA
98g
Verwendung einer Metallbasis in Verbindung mit Halte- und Stützvorrichtungen – nicht bei Interimsprothesen –14444
25.03.43,42,41,31,32GOZ
5040
Teleskopkrone / Konuskrone (als Brücken- / Prothesenanker)52605732.55
25.03.43,42,41,31,32GOZ
2197
Adhäsive Befestigung513036.56
Gesamt: 1569.83

Berechnungsfähige Materialien

  • Abformmaterial

 

  • Konfektionierte Zähne
  • Legierung (wenn nicht NEM)

Hinweise zur Abrechnung

  • Versorgungsform:
    • Gleichartig
  • löst folgende Festzuschüsse aus:
    • 5x 1.1
    • 5x FZ 1.3
    • 1x FZ 3.1

 

Aufgrund der gleichartigen Versorgung sind die Begleitleistungen in BEMA abzurechnen.

 

Kommentar des BZÄK zu 5040 (Jan. 2021)

  1. Die Leistung umfasst die Versorgung eines Zahnes oder eines Implantats mit einer Teleskop- oder Konuskrone (verblendet oder unverblendet bzw. jeder anderen zahntechnischen Ausführung) im Zusammenhang mit der Versorgung eines teil- oder restbezahnten Kiefers durch Brücke(n) oder Teilprothese oder Deckprothese
  2. Beim Vorliegen einer abnehmbaren Brücke, die mittels Teleskop- oder Konuskronen mit dem Restgebiss verbunden ist, wird jede einzelne Doppelkrone nach der Nummer 5040 berechnet.
  3. Gleiches gilt für Freiend- und Extensionsbrücken.
  4. Die den Nummern 5040/5080 nachgelagerten Abrechnungsbestimmungen schließen die Nebeneinanderberechnung der beiden Gebührennummern aus.
  5. Eine Nebeneinanderberechnung liegt jedoch in folgenden Fällen nicht vor:
  6. Zwei oder mehrere nicht unmittelbar benachbarte Primärkronen werden mittels einer Stegkonstruktion verbunden. Übernimmt die Stegkonstruktion durch retentive oder friktive Wirkung die Funktion eines oder mehrerer Verbindungselemente, so ist die Nummer 5080 je Stegsegment neben der Nummer 5040 zwar sitzungs-, jedoch nicht zahngleich berechnungsfähig.
  7. Wird eine Doppelkrone nicht im Zuge der Eingliederung, sondern zu einem späteren Zeitpunkt mit einem Verbindungselement versehen, so ist hierfür die Nummer 5080 berechnungsfähig.
  8. Wird bei Erneuerung einer Sekundärkrone nach der Nummer 5100 die Doppelkrone mit einem Verbindungselement versehen oder wird durch die Eingliederung der Sekundärkrone ein Verbindungselement geschaffen, so ist hierfür die Nummer 5080 berechnungsfähig. Sinngemäß gilt dies bei der analog zu bewertenden Erneuerung einer Primärkrone.
  9. Mesostrukturen aller Art, also Zwischenelemente zum Ausgleich von Pfeilerdivergenzen, sind im Leistungsverzeichnis der GOZ nicht aufgeführt und werden analog berechnet.
  10. Die alleinige Erneuerung eines Innenteleskops ist in der Gebührenordnung nicht beschrieben und ist daher nach § 6 Abs. 1 zu berechnen.
  11. In diesem Fall ist auch die Nummer 5080 für die Herstellung der Verbindung zum alten Außenteleskop berechnungsfähig.