Leistungsinhalt
Gegossene Wurzelstiftkappe aus Metall im indirekten Verfahren.
- Pin setzen, je Segment, auch im Bereich des Kieferkammes und des an die Versorgung angrenzenden Zahnes.
- Sägeschnitt, Segment beschleifen und vorbereiten Präparationsgrenze darstellen, ggf. ausblocken, versiegeln oder lackieren,
- Ggf.:
- Einzelstumpf aus Superhartgips oder aus Kunststoff,
- Frässtumpf, Stumpf für reponierte Elemente einschließlich Reponieren.
- Vorlötung, unterschiedliche Metalle.
- Lötung, einfach.
- Lötung, aufwändig bei Vorlötung oder besonderer Qualitätsanforderung.
- Lötmodell
Dokumentation Laborauftrag/Kartei
• Anzahl der ausgegossenen Modelle
• Anzahl der Wurzelstiftkappen
Herstellungsort:
• Eigenlabor (Name des ZT)
• Fremdlabor (Name des Fremdlabors und ggf. der Laborauftragsnummer)
Abrechnungsbestimmungen
• Die L-Nr. 101 3 ist als Träger eines Kugelknopfankers abrechenbar.
• Das Anbringen des Kugelknopfankers wird nach der L-Nr. 134 3 abgerechnet.
• Die L-Nr. 101 3 ist neben L-Nr. 105 0 nicht abrechenbar.
Beachte
• Die BEL 101 3 ist neben BEL 105 0 nicht abrechenbar.
Zahnärztliche Leistungen, die in Zusammenhang mit der BEL-Leistung berechnet werden können
Verbrauchsmaterial
Kommentare / Hinweise
Vereinbarung über das Bundeseinheitliche Leistungsverzeichnis nach § 88 Abs. 1 SGB V
Erläuterung zum Leistungsinhalt
Gegossene Wurzelstiftkappe aus Metall im indirekten Verfahren.
Pin setzen, je Segment, auch im Bereich des Kieferkammes und des an die Versorgung angrenzenden Zahnes.
Sägeschnitt, Segment beschleifen und vorbereiten Präparationsgrenze darstellen, ggf. ausblocken, versiegeln oder lackieren ggf. Einzelstumpf aus Superhartgips oder aus Kunststoff, Frässtumpf, Stumpf für reponierte Elemente einschließlich Reponieren. Vorlötung, unterschiedliche Metalle.
Lötung, einfach. Lötung, aufwändig bei Vorlötung oder besonderer Qualitätsanforderung.
Lötmodell.
Erläuterungen zur Abrechnung
Die L-Nr. 101 3 ist als Träger eines Kugelknopfankers abrechenbar.
Das Anbringen des Kugelknopfankers wird nach der L-Nr. 134 3 abgerechnet.
Die L-Nr. 101 3 ist neben L-Nr. 105 0 nicht abrechenbar.
zusätzlich berechnungsfähig
• ohne 134 3 ist die 101 3 nicht abrechenbar