Grundlegendes
Behandlungsbereich
Zahnersatz
Beschreibung
Versorgung eines Zahnes durch eine Wurzelstiftkappe mit Verankerung im Wurzelkanal mit Kugelknopfanker
Leistung
- Planung und Aufstellen eines Heil- und Kostenplans
- Präparation des Zahnstumpfes bzw. der Zahnwurzel
- Abformung
- Einprobe
- Einzementieren der Wurzelstiftkappe
- Kontrollen und Korrekturen
- Mit einer Leistung nach der Nr. 90 sind folgende Leistungen abgegolten:
- Präparation der Kavität
- Abformung
- Einprobe
- Einzementieren.
Dokumentation
- Patientenberatung und Kostenbesprechung
- Zahnangabe
- Praxiskosten
- Abformmaterialien
- Fremd- und Eigenlabors
- Material- und Laborkosten
- Art der Zementierung
- eventuelle Einschleifmaßnahmen
- Pflegehinweise
Abrechenbar je
Abrechnungsart
BEMA
Gesetzlich abrechnen
Abrechnungsbestimmungen
Eine Leistung nach der Nr. 90 ist nur im Zusammenhang mit der Eingliederung einer Cover-Denture-Prothese bei einem Restzahnbestand von bis zu drei Zähnen je Kiefer abrechnungsfähig.
Bei einer Neuversorgung ist die Kombination unterschiedlicher Verbindungselemente (z.B. Wurzelstiftkappe und Teleskop) in der Regelversorgung ausgeschlossen.
Zusatzleistungen abrechenbar
Zusatzleistungen nicht abrechenbar
Kommentare & Hinweise
Kommentartext
Festzuschussbefund 4.8
Abrechnungsbeispiele
Abrechnungsbeispiele
Referenzziffer
Referenzziffer