Leistungsinhalt
Galvanisieren von Stümpfen
Beachte
- Nicht abrechenbar für das Lackieren.
Dokumentation Laborauftrag/Kartei
Angabe Region - Kiefer
Herstellungsort:
- Eigenlabor (Name des ZT)
- Fremdlabor (Name des Fremdlabors und ggf. der Laborauftragsnummer)
Abrechnungsbestimmungen
Die BEL 002 4 ist einmal je Abdruck, auch bei mehreren Stümpfen in einem Abdruck, nicht für das Lackieren abrechenbar.
Zahnärztliche Leistungen, die in Zusammenhang mit der BEL-Leistung berechnet werden können
Kommentare und Hinweise
Kommentartext
Vereinbarung über das Bundeseinheitliche Leistungsverzeichnis nach § 88 Abs. 1 SGB V
Erläuterungen zur Abrechnung
Die BEL 002 4 ist einmal je Abdruck, auch bei mehreren Stümpfen in einem Abdruck, nicht für das Lackieren abrechenbar.
Kommentarquelle
GKV-Spitzenverband und VDZI
zusätzlich berechnungsfähig
- ggf. weitere notwendige Leistungen aus dem BEL
Abrechnungsart
BEL II
Gesetzlich abrechnen