002 4 Galvanisieren oder Metallisieren

Kategorie
Teil 0 Arbeitsvorbereitung
Nummern
BEL-Nr.
002 4
Leistungsinhalt

Galvanisieren von Stümpfen

Beachte
  • Nicht abrechenbar für das Lackieren.
Dokumentation Laborauftrag/Kartei

Angabe Region - Kiefer

Herstellungsort:

  • Eigenlabor (Name des ZT)
  • Fremdlabor (Name des Fremdlabors und ggf. der Laborauftragsnummer)
Abrechnungsbestimmungen

Die BEL 002 4 ist einmal je Abdruck, auch bei mehreren Stümpfen in einem Abdruck, nicht für das Lackieren abrechenbar.

Zahnärztliche Leistungen, die in Zusammenhang mit der BEL-Leistung berechnet werden können
Kommentare und Hinweise
Kommentartext

Vereinbarung über das Bundeseinheitliche Leistungsverzeichnis nach § 88 Abs. 1 SGB V


Erläuterungen zur Abrechnung
Die BEL 002 4 ist einmal je Abdruck, auch bei mehreren Stümpfen in einem Abdruck, nicht für das Lackieren abrechenbar.

Kommentarquelle
GKV-Spitzenverband und VDZI
zusätzlich berechnungsfähig
Abrechnungsart
BEL II
Gesetzlich abrechnen
Festzuschüsse, die in Zusammenhang mit der BEL-Leistung berechnet werden können