128a Eingliederung eines konfektionierten Vollbogens einschließlich Material- und Laboratoriumskosten

Kategorie
Teil 3 KFO
Nummern
BEMA Bewertungszahl
32
BEMA Nr.
128a
Grundlegendes
Behandlungsbereich
Kieferorthopädie
Beschreibung

Eingliederung eines konfektionierten Vollbogens einschließlich Material- und Laboratoriumskosten.

Leistung
  • Anpassen
  • Einprobe
  • Einsetzen
  • Einligieren
  • Gebiets-/Zahnangabe
  • Art des Bogens
  • eingebrachte Hilfsmittel, wie Federn, Ketten, Stopps etc.


Die zahnärztlichen Aufzeichnungen und sonstigen Behandlungsunterlagen, Kiefermodelle, Fotografien und ggf. HNO-Befunde sind 10 Jahre nach Abschluss der Behandlung aufzubewahren, soweit nicht andere Aufbewahrungsfristen vorgeschrieben sind.

Bogen
BEMA
Gesetzlich abrechnen
  1. Die Leistung beinhaltet das Anpassen, die Einprobe, das Einsetzen und das Einligieren.
  2. Abrechenbar für Bögen mit Biegungen 1. Ordnung (Seitwärtsbiegungen)
Kommentartext
  1. je Bogen
  2. die Leistung beinhaltet das Anpassen, die Einprobe, das Einsetzen und das Einligieren
  3. incl. Material- und Laborkosten für Vollbogen
  4. zzgl. Praxisauslagen und zahntechnische Leistungen (z. B. Abformungen, Modelle)
Kommentarquelle
KZBV
Kommentartext

Positivliste der kieferorthopädischen Leistungen

  1. Vollbogen aus Edelstahl
Kommentarquelle
KZBV