2008 Wund- oder Fistelspaltung

GOÄ Kategorie
L. Chirurgie, Orthopädie
Nummern
Gebührenziffer
2008
Grundlegendes
Behandlungsbereich
Chirurgie
Beschreibung

Wund- oder Fistelspaltung

Abrechnungsart
Gesetzlich abrechnen
GOÄ
Privat abrechnen
Nummern
BEMA Bewertungszahl
10
Abrechenbar je
Wunde
Kommentartext

abrechenbar je:

  • Wundspaltung/Fistelspaltung
  • Wunde/Fistel
  • bei Spätinfektionen/Eiterungen
  • Nr. 2008 ist nicht abrechenbar, wenn die Wund- oder Fistelspaltung Bestandteil einer anderen chirurgischen Leistung ist, ebenso nicht für einen operativen Zugangsschnitt.
  • Zuschläge (Operationsmikroskop, Laser, ambulante Operation) nach den Nrn. 440 bis 445 sind als vertragszahnärztliche Leistungen nicht abrechenbar.
Nummern
Punktzahl
90
Faktor
(1.0) 5.06 €
(2.3) 11.64 €
(3.5) 17.72 €
Abrechenbar je
Wunde
Abrechnungsbestimmungen
  • keine
Kommentartext
  1. Wundspaltung: Eröffnung einer Wunde, wenn Blut oder Wundflüssigkeit die primäre Wundheilung verhindern
  2. Fistelspaltung: Spreizen eines Fistelgangs, um den Sekretabfluss zu verbessern. Der Fistelgang kann dann als offene Wunde sekundär abheilen.
  3. Nach der Leistungsbeschreibung kann die GOÄ-Nr. 2008 abgerechnet werden, wenn eine Wundspaltung oder eine Fistelspaltung durchgeführt wird.
  4. Die Gebührennummer kann je Wunde berechnet werden.
  5. Berechnungsfähig auch für die Spreizung einer Schleimhautkapuze bei Dent.diff.
Kommentarquelle
G-BA Gemeinsamer Bundesausschuss