Gebührenziffer:
2008
Behandlungsbereich:
Chirurgie
Beschreibung
Wund- oder Fistelspaltung
Gesetzlich abrechenbar
BEMA Bewertungszahl:
10
Abrechenbar je:
Wunde
Berechnung daneben ausgeschlossen
Kommentare / Hinweise
abrechenbar je:
- Wundspaltung/Fistelspaltung
- Wunde/Fistel
- bei Spätinfektionen/Eiterungen
- Nr. 2008 ist nicht abrechenbar, wenn die Wund- oder Fistelspaltung Bestandteil einer anderen chirurgischen Leistung ist, ebenso nicht für einen operativen Zugangsschnitt.
- Zuschläge (Operationsmikroskop, Laser, ambulante Operation) nach den Nrn. 440 bis 445 sind als vertragszahnärztliche Leistungen nicht abrechenbar.
Privat abrechnen
Punktzahl:
90
(1) 5,25 €
(2.3) 12,07 €
(3.5) 18,36 €
Abrechenbar je:
Wunde
Abrechnungsbestimmungen
- keine
zusätzlich berechnungsfähig
Berechnung daneben ausgeschlossen
Kommentare
- Wundspaltung: Eröffnung einer Wunde, wenn Blut oder Wundflüssigkeit die primäre Wundheilung verhindern
- Fistelspaltung: Spreizen eines Fistelgangs, um den Sekretabfluss zu verbessern. Der Fistelgang kann dann als offene Wunde sekundär abheilen.
- Nach der Leistungsbeschreibung kann die GOÄ-Nr. 2008 abgerechnet werden, wenn eine Wundspaltung oder eine Fistelspaltung durchgeführt wird.
- Die Gebührennummer kann je Wunde berechnet werden.
- Berechnungsfähig auch für die Spreizung einer Schleimhautkapuze bei Dent.diff.
Kommentarquelle:
G-BA Gemeinsamer Bundesausschuss