D. Chirurgische Leistungen

Allgemeine Bestimmungen

  1. Die primäre Wundversorgung (z. B. Reinigen der Wunde, Glätten des Knochens, Umschneidung, Tamponieren, Wundverschluss ohne zusätzliche Lappenbildung, gegebenenfalls Fixieren eines plastischen Wundverbandes) ist Bestandteil der Leistungen nach Abschnitt D und nicht gesondert berechnungsfähig.
  2. Die Schaffung des operativen Zugangs ist Bestandteil der Leistungen nach Abschnitt D und nicht gesondert berechnungsfähig.
  3. Knochenersatzmaterialien sowie Materialien zur Förderung der Blutgerinnung oder der Geweberegeneration (z. B. Membranen) sowie zum Verschluss von oberflächlichen Blutungen bei hämorrhagischen Diathesen oder, wenn dies zum Schutz wichtiger anatomischer Strukturen (z. B. Nerven) erforderlich ist, sowie atraumatisches Nahtmaterial oder nur einmal verwendbare Explantationsfräsen, sind gesondert berechnungsfähig.
3100 Plastische Deckung im Rahmen Wundversorgung
Nummern
Punktzahl
270
Faktor
(1.0) 15.19 €
(2.3) 34.93 €
(3.5) 53.15 €
Gebührenziffer
3100

Plastische Deckung im Rahmen einer Wundversorgung einschließlich einer Periostschlitzung, je Operationsgebiet (Raum einer zusammenhängenden Schnittführung).

3140 Reimplantation eines Zahnes
Nummern
Punktzahl
550
Faktor
(1.0) 30.93 €
(2.3) 71.15 €
(3.5) 108.27 €
Gebührenziffer
3140

Reimplantation eines Zahnes einschließlich einfacher Fixation

3160 Transplantation eines Zahnes
Nummern
Punktzahl
650
Faktor
(1.0) 36.56 €
(2.3) 84.08 €
(3.5) 127.95 €
Gebührenziffer
3160

Transplantation eines Zahnes einschließlich operativer Schaffung des Knochenbettes

3190 Zystektomie in Verbindung bei Ost oder WSR
Nummern
Punktzahl
3190
Faktor
(1.0) 179.41 €
(2.3) 412.65 €
(3.5) 627.94 €
Gebührenziffer
3190

Operation einer Zyste durch Zystektomie in Verbindung mit einer Osteotomie oder Wurzelspitzenresektion