BEMA Bewertungszahl:
32
BEMA Nr.:
128a
Behandlungsbereich:
Kieferorthopädie
Beschreibung
Eingliederung eines konfektionierten Vollbogens einschließlich Material- und Laboratoriumskosten
Leistung
- Anpassen
- Einprobe
- Einsetzen
- Einligieren
Dokumentation
- Gebiets-/Zahnangabe
- Art des Bogens
- eingebrachte Hilfsmittel, wie Federn, Ketten, Stopps etc.
Die zahnärztlichen Aufzeichnungen und sonstigen Behandlungsunterlagen, Kiefermodelle, Fotografien und ggf. HNO-Befunde sind 10 Jahre nach Abschluss der Behandlung aufzubewahren, soweit nicht andere Aufbewahrungsfristen vorgeschrieben sind.
Abrechenbar je:
Bogen
Abrechnungsbestimmungen
- Die Leistung beinhaltet das Anpassen, die Einprobe, das Einsetzen und das Einligieren.
- Abrechenbar für Bögen mit Biegungen 1. Ordnung (Seitwärtsbiegungen)
Zusatzleistung abrechenbar
• fortlaufende kieferorthopädische Diagnostik, falls erforderlich
• Bema Nr. 119a-d/120a-d
- - Hilfsmittel wie Ketten, Federn , Stopps u. ä. ( hier sind die im jeweils gültigen Regelungen im KZV Bereich zu beachten)
• u.v.m.
• Bema Nr. 119a-d/120a-d
- - Hilfsmittel wie Ketten, Federn , Stopps u. ä. ( hier sind die im jeweils gültigen Regelungen im KZV Bereich zu beachten)
• u.v.m.
Kommentare / Hinweise
- je Bogen
- die Leistung beinhaltet das Anpassen, die Einprobe, das Einsetzen und das Einligieren
- incl. Material- und Laborkosten für Vollbogen
- zzgl. Praxisauslagen und zahntechnische Leistungen (z. B. Abformungen, Modelle)
Kommentarquelle:
KZBV
Positivliste der kieferorthopädischen Leistungen
- Vollbogen aus Edelstahl
Kommentarquelle:
KZBV