Gebührenziffer:
2007
Behandlungsbereich:
Chirurgie
Beschreibung
Entfernung von Fäden oder Klammern
Gesetzlich abrechenbar
BEMA Bewertungszahl:
5
Abrechenbar je:
Wunde
zusätzlich berechnungsfähig
Berechnung daneben ausgeschlossen
Privat abrechnen
Punktzahl:
40
(1) 2,33 €
(2.3) 5,36 €
(3.5) 8,16 €
Abrechenbar je:
Wunde
Kommentare
- Die Nr. Ä2007 kann für die Nahtentfernung in Ansatz gebracht werden. Da die Leistungsbeschreibung lautet „Entfernung von Fäden“, kann nicht die Entfernung eines jeden einzelnen Fadens berechnet werden.
- Erfolgt die Entfernung von Fäden zweizeitig (in zwei Sitzungen), kann die Ä2007 je Sitzung einmal berechnet werden.
- Ein ggf. erforderlicher Verband nach der Nahtentfernung ist gesondert berechnungsfähig.
Kommentarquelle:
G-BA Gemeinsamer Bundesausschuss