Beschreibung
Vollständige körperliche Untersuchung mindestens eines der folgenden Organsysteme: alle Augenabschnitte, der gesamte HNO-Bereich, das stomatognathe System, die Nieren und ableitenden Harnwege (bei Männern auch gegebenenfalls einschließlich der männlichen Geschlechtsorgane) oder Untersuchung zur Erhebung eines vollständigen Gefäßstatus – gegebenenfalls einschließlich Dokumentation
Privat abrechnen
Abrechnungsbestimmungen
Die vollständige körperliche Untersuchung eines Organsystems nach der Leistung nach Nummer 6 beinhaltet insbesondere:
- - bei den Augen: beidseitige Inspektion des äußeren Auges, beidseitige Untersuchung der vorderen und mittleren Augenabschnitte sowie des Augenhintergrunds;
- - bei dem HNO-Bereich: Inspektion der Nase, des Naseninnern, des Rachens, beider Ohren, beider äußerer Gehörgänge und beider Trommelfelle, Spiegelung desKehlkopfs;
- - bei dem stomatognathen System: Inspektion der Mundhöhle, Inspektion und Palpation der Zunge und beider Kiefergelenke sowie vollständiger Zahnstatus;
- - bei den Nieren und ableitenden Harnwegen: Palpation der Nierenlager und des Unterbauchs, Inspektion des äußeren Genitale sowie Digitaluntersuchung des Enddarms, bei Männern zusätzlich Digitaluntersuchung der Prostata, Prüfung der Bruchpforten sowie Inspektion und Palpation der Hoden und Nebenhoden;
- - bei dem Gefäßstatus: Palpation und gegebenenfalls Auskultation der Arterien anbeiden Handgelenken, Ellenbeugen, Achseln, Fußrücken, Sprunggelenken, Kniekehlen, Leisten sowie der tastbaren Arterien an Hals und Kopf, Inspektion und gegebenenfalls Palpation der oberflächlichen Bein- und Halsvenen.
Die Leistung nach Nummer 6 ist neben den Leistungen nach den Nummern 5, 7 und/oder 8 nicht berechnungsfähig
Leistungsinhalt
im zahnärztkichen Bereich relevant:
bei dem stomatognathen System
- die Inspektion der Mundhöhle
- die Inspektion und Palpation der Zunge
- die Inspektion und Palpation beider Kiefergelenke
- die Erhebung eines vollständigen Zahnstatus
Die Leistungserbringung ist nicht an einen Behandlungsfall (30 Tages Zeitraum) und kann unter Einhaltung der weiteren Abrechnungsbestimmung bei Notwendigkeit erneut innrehalb von 30 Tagen erbracht und berechnet werden.
Dokumentation:
- Die Leistungsbeschreibung setzt keine explizite Dokumentation voraus. Es ist jedoch empfehlenswert alle relevanten Befunde für die weitere Behandlung zuu dokumentieren. Zudem dient die Dokumentation als Nachweis der Leistungserbringung.
zusätzlich berechnungsfähig
Berechnung daneben ausgeschlossen
Kommentare
01.09.2017
Die Geb.-Nr. 0006 hat einen anderen Leistungsinhalt als die Geb.-Nr. 0010 GOZ. Die Leistung ist jedoch für Zahnärzte geöffnet. Je nach Schwerpunkt und Umfang der Untersuchung kann die Geb.-Nr. 0006 auch durch einen Zahnarzt berechnet werden.
Abrechnungsbeispiele
Musterbeispiele für mögliche Begründungen
1. Erhöhter Zeitaufwand bei umfangreicher kieferorthopädischer Befundaufnahme
2.Erheblich erhöhter Zeitaufwand bei atypischem Gebiss mit differenzierter Diagnose-Stellung und Therapievorschlägen im KFO.
3. Erheblich erhöhter Zeitaufwand infolge multipler pathologischer Befunde.
4. Erheblich erhöhter Zeitaufwand und Schwierigkeit im komplex versorgten Gebiss mit intensiven ZE / Karies und Funktionskontrollen.
5. Besondere Umstände, zeitaufwändige Befunderhebung aufgrund Erstanamnese bei Neupatient.