Befund-Nr:
5.4
Befundbeschreibung
Zahnloser Ober- oder Unterkiefer in Fällen, in denen eine endgültige Versorgung nicht sofort möglich ist, je Kiefer
Abrechnungsbestimmung
Befund 5.4 ist nur ansetzbar bei zahnlosem Kiefer.
Regelversorgung Zahnärztliche Leistungen
Regelversorgung Zahntechnische Leistungen
Material
• Zähne
• Verbrauchsmaterial Praxis
• Verbrauchsmaterial Praxis
Betrag ohne Bonus
439,14 €
Kommentare / Hinweise
KZBV-Hinweise
- Die Befunde dieser Befundklasse sind maßgeblich beim Zahnverlust in Fällen, in denen eine endgültige Versorgung nicht sofort möglich ist. Neu seit dem 01.01.2008: Entscheidend für die Zuordnung zu den Befunden 5.1 bis 5.3 (5.1, 5.2, 5.3) ist die Zahl der in dem zu versorgenden Gebiet fehlenden, nicht die Zahl der tatsächlich zahntechnisch ersetzten Zähne. Eine Versorgung von fehlenden Zähnen liegt beispielsweise auch dann vor, wenn das zu versorgende Gebiet nur mit einem Kunststoffsattel (Basisteil) versehen wird.
Eine partielle Kunststoffprothese, die aufgrund einer unsicheren Prognose der Restzähne oder aus anderen Gründen mit gebogenen oder gegossenen Klammern angefertigt wird, entspricht der Befundklasse 5.
Dies gilt auch bei "Kinderprothesen".
Kommentarquelle:
Konsens-Ergebnisse der Clearing-Stelle Festzuschüsse
Wird aus rein implantologisch bedingten Gründen ein Interimszahnersatz notwendig, z. B. weil zuerst die Einheilung (Osseointegration) von einem oder mehreren nicht direkt belasteten Implantaten abgewartet werden muss, handelt es sich um eine Leistung ohne Festzuschüsse. Die Vereinbarung und Abrechnung erfolgen mit dem Patienten auf Basis der GOZ.
Kommentarquelle:
Liebold/Raff/Wissing