Grundlegendes
Behandlungsbereich
Kieferorthopädie
Beschreibung
Wiedereingliederung eines Voll- oder Teilbogens
Leistung
- Wiederanpassung eines nicht mehr funktionsgerechten Bogens zum Zwecke seiner statischen oder dynamischen Funktionsfähigkeit nach Anpassung und/oder Umformung.
Dokumentation
- Gebiets-/Zahnangabe
- Art des Bogens
- Maßnahmen zur Wiederherstellung der Bogenfunktion
- ggf. Fehlverhalten des Patienten
Die zahnärztlichen Aufzeichnungen und sonstigen Behandlungsunterlagen, Kiefermodelle, Fotografien und ggf. HNO-Befunde sind 10 Jahre nach Abschluss der Behandlung aufzubewahren, soweit nicht andere Aufbewahrungsfristen vorgeschrieben sind.
Abrechenbar je
Abrechnungsart
BEMA
Gesetzlich abrechnen
Abrechnungsbestimmungen
- Abrechenbar, wenn ein Bogen deformiert ist, entfernt, angepasst/begradigt und wieder eingesetzt wurde.
- Nicht berechnungsfähig, wenn der Bogen entfernt und unverändert wieder eingesetzt wurde.
Zusatzleistungen abrechenbar
Zusatzleistungen nicht abrechenbar
Kommentare & Hinweise
Kommentartext
Positivliste der kieferorthopädischen Leistungen
- Reparaturen, die durch trage-, und gebrauchsbedingte Nutzung oder Verschleiß anfallen.
Kommentarquelle
KZBV