GOÄ Kategorie
B. Grundleistungen und allgemeine Leistungen
Grundlegendes
Behandlungsbereich
Beratungen/Besuche/Konsilien
Beschreibung
Einleitung und Koordination flankierender therapeutischer und sozialer Maßnahmen während der kontinuierlichen ambulanten Betreuung eines chronisch Kranken
Abrechnungsart
GOÄ
GOZ
Privat abrechnen
Privat abrechnen
Abrechnungsbestimmungen
- Die Leistung nach Nummer 15 darf nur einmal im Kalenderjahr berechnet werden. Neben der Leistung nach Nummer 15 ist die Leistung nach Nummer 4 im Behandlungsfall nicht berechnungsfähig.
zusätzlich berechnungsfähig
Berechnung daneben ausgeschlossen