Ä15 Einleitung/Koordination flankierender, therapeutischer Maßnahmen chronisch Kranker

GOÄ Kategorie
B. Grundleistungen und allgemeine Leistungen
Nummern
Gebührenziffer
Ä15
Grundlegendes
Behandlungsbereich
Beratungen/Besuche/Konsilien
Beschreibung

Einleitung und Koordination flankierender therapeutischer und sozialer Maßnahmen während der kontinuierlichen ambulanten Betreuung eines chronisch Kranken

Abrechnungsart
GOÄ
GOZ
Privat abrechnen
Nummern
Punktzahl
300
Faktor
(1.0) 16.87 €
(2.3) 38.81 €
(3.5) 59.05 €
Abrechenbar je
einmal je Kalenderjahr
Abrechnungsbestimmungen
  1. Die Leistung nach Nummer 15 darf nur einmal im Kalenderjahr berechnet werden. Neben der Leistung nach Nummer 15 ist die Leistung nach Nummer 4 im Behandlungsfall nicht berechnungsfähig.
Berechnung daneben ausgeschlossen