Leistungsinhalt
Die L-Nr. 211 0 ist bei einer Totalprothese oder bei einer schleimhautgetragenen Deckprothese abrechenbar.
Dokumentation Laborauftrag/Kartei
Herstellungsort:
• Eigenlabor (Name des ZT)
• Fremdlabor (Name des Fremdlabors und ggf. der Laborauftragsnummer)
Beachte
Zahnärztliche Leistungen, die in Zusammenhang mit der BEL-Leistung berechnet werden können
Kommentare / Hinweise
Abrechnungsfähig
• je Oberkiefer-Prothese
• bei einer Totalprothese mit Metallbasis im Oberkiefer, wenn eine Indikation nach der Befundgruppe 4.5 (z. B. Torus palatinus, Exostosen, Bruxismus usw.) vorliegt
• bei einer schleimhautgetragenen Deckprothese (Restzahnbestand) mit Metallbasis im Oberkiefer, wenn eine Indikation nach der Befundgruppe 4.5 (z. B. Torus palatinus, Exostosen, Bruxismus usw.) vorliegt
• auch bei einem Ausnahmefall nach ZE-Richtlinie Nr. 36b mit einer Indikation nach Befundgruppe 4.5
• neben der BEL-Nr. 201 0 - Metallbasis
Vereinbarung über das Bundeseinheitliche Leistungsverzeichnis nach § 88 Abs. 1 SGB V
Erläuterung zum Leistungsinhalt
Die L-Nr. 211 0 ist bei einer Totalprothese oder bei einer schleimhautgetragenen Deckprothese abrechenbar.