Präparation und Eingliederung einer bemalten Keramikteilkrone an Zahn 16 - PKV

Behandlungsbereich/ Versorgungsform

Zahnersatz

Abrechnungsbereiche

GOZ
BEB '97
BEB Zahntechnik
Privat abrechnen

Fallbeschreibung/ Dokumentation

16 Keramikteilkrone,

02.01. Befund: Zahn 16 ist ein Stück abgebrochen. Untersuchung, Vitalitätsprüfung, Röntgendiagnostik mittels Zahnfilm und anschließende Besprechung über den Behandlungsverlauf. Zahn hat eine vollständige intakte Wurzelfüllung und benötigt eine Teilkrone. Erstellung eines Behandlungsplanes.

10.02. Präparation für eine Teilkrone 16: Oberflächen- und Intraligamentäre Anästhesie, Zahnsteinentfernung, Exzision von Schleimhaut mittels Laser, Legen von Retraktionsfäden zur Darstellung der Präparationsgrenze, Abformung erfolgt mit individualisierten Löffel, Herstellung eines Provisoriums ohne Abformung und temporärer Zementierung.

15.02. Einsetzen der Laborgefertigten Keramikteilkrone: Infiltrationsanästhesie, Entfernung des Provisorium sowie nachkontrolle und Nachreinigung des Stumpfes 16. Einprobe der Keramikkrone und anschließende Vorbereitung des Zahnes und der Teilkrone für die adhäsive Eingliederung.

TP                
R                
B  pw             
 18171615141312112122232425262728
 48474645444342413132333435363738
B                
R                
TP                

DatumZahnGeb.-Nr.LeistungAnz.FaktorBetrag
02.01.GOÄ
Ä1
Beratung - auch mittels Fernsprecher199
02.01.GOÄ
Ä5
Symptombezogene Untersuchung1804.66
02.01.16GOZ
0070
Vitalitätsprüfung eines Zahnes oder mehrerer Zähne einschließlich Vergleichstest, je Sitzung1502.81
02.01.16GOÄ
5000
Röntgendiagnostik der Zähne, je Projektion10
02.01.GOZ
0030
Aufstellung eines schriftlichen Heil- und Kostenplans nach Befundaufnahme und gegebenenfalls Auswertung von Modellen120011.25
10.02.16GOZ
0080
Intraorale Oberflächenanästhesie1301.69
10.02.16GOZ
4055
Entfernung harter und weicher Zahnbeläge, mehrwurzeliger Zahn1130.73
10.02.16GOZ
0090
Intraorale Infiltrationsanästhesie1603.37
10.02.16GOZ
3070
Exzision von Schleimhaut oder Granulationsgewebe, als selbstständige Leistung 1452.53
10.02.16GOZ
0120
Zuschlag für die Anwendung eines Lasers bei den Leistungen nach den Nummern 2410, 3070, 3080, 3210, 3240, 4080, 4090, 4100, 4130, 4133 und 9160100
10.02.16GOZ
2030
Besondere Maßnahmen beim Präparieren oder Füllen von Kavitäten (z.B. Separieren, Beseitigen störenden Zahnfleisches, Stillung einer übermäßigen Papillenblutung), je Kieferhälfte oder Frontzahnbereich1653.66
10.02.GOZ
5170
Anatomische Abformung des Kiefers mit individuellem Löffel, je Kiefer125014.06
10.02.16GOZ
2260
Provisorische Krone, direktes Verfahren, ohne Abformung11005.62
15.02.16GOZ
4060
Kontrolle nach Belagsentfernung harter und weicher Zahnbeläge170.39
15.02.16GOZ
0090
Intraorale Infiltrationsanästhesie1603.37
15.02.16GOZ
2220
Versorgung eines Zahnes durch eine Teilkrone mit Retentionsrillen oder -kästen oder mit Pinledges einschließlich Rekonstruktion der gesamten Kaufläche, auch Versorgung eines Zahnes durch ein Veneer12067116.25
15.02.16GOZ
2197
Adhäsive Befestigung (plastischer Aufbau, Stift, Inlay, Krone, Teilkrone, Veneer, etc.)11307.31
Gesamt: 186.7

Berechnungsfähige Materialien

  • Abformmaterial, GOZ Teil A, Allgemeine Bestimmungen
  • berechnungsfähige Materialien
    • Anästhetikum
  • zahntechnische Kosten § 9 GOZ

Hinweise zur Abrechnung

  • Es kann ein individueller oder individualisierter Löffel nach GOZ-Nr. 5170 verwendet werden. Sollte eine optische Abformung nach GOZ-Nr. 0065 erfolgen, so entfallen die Modelle aus dem Labor und werden durch digitale Modelle ersetzt.
  • Sollte bei der Präparation eine Aufbaufüllung notwendig sein, so kann diese über die GOZ-Nr. 2180 bei adhäsiver Befestigung in kombination mit der GOZ-Nr. 2197 abgerechnet werden.
  • In diesem Behandlungsfall wurde ein Provisorium ohne Abformung gewählt, ein Provisorium mit Abformung ist nach GOZ-Nr. 2270 abzurechnen.