6.5 Prothetisch versorgtes Gebiss mit Befundveränderung mit erweiterungsbedürftiger herausnehmbarer/ Kombinationsversorgung mit Maßnahmen im gegossenen Metallbereich, je Prothese bei Erweiterung um einen Zahn

Kategorie
Nummern
Befund-Nr
6.5
Befundbeschreibung
Befundbeschreibung

Prothetisch versorgtes Gebiss mit Befundveränderung mit erweiterungsbedürftiger herausnehmbarer/ Kombinationsversorgung mit Maßnahmen im gegossenen Metallbereich, je Prothese bei Erweiterung um einen Zahn

Beachte

Auch ansetzbar für die Erweiterung um Prothesenbasisteile aus Metall

Regelversorgung Zahnärztliche Leistungen
Regelversorgung Zahntechnische Leistungen
Material
  • Lotmaterial
  • Zähne
  • Verbrauchsmaterial Praxis
Betrag ohne Bonus
138.05€
Kombinierbar mit
Bedingung
kombinierbar im selben Kiefer
Bedingung
kombinierbar im selben Kiefer
Bedingung
kombinierbar im selben Kiefer
Bedingung
kombinierbar im selben Kiefer
Bedingung
kombinierbar im selben Kiefer
Bedingung
kombinierbar im selben Kiefer
Bedingung
kombinierbar im selben Kiefer
Kommentare & Hinweise
Kommentartext
  1. Der Befund 6.5.1 ist nur in Verbindung mit Befund 6.5 ansetzbar.
  2. Wird eine erweiterungsbedürftige herausnehmbare Versorgung oder Kombinationsversorgung um nur einen Zahn mit Maßnahmen im gegossenen Metallbereich erweitert, ist nur Befund 6.5, nicht aber Befund 6.5.1, ansetzbar.
  3. Bei Erweiterung einer Prothese um weitere Zähne, ist je weiterem Zahn Befund 6.5.1 ansetzbar.
  4. Im Übrigen richten sich die Kombinationsmöglichkeiten der Befunde 6.4.1 und 6.5.1 nach den Kombinationsmöglichkeiten der Befunde 6.4 und 6.5.
Kommentarquelle
KZBV
Kommentartext

KZBV-Hinweise (Stand 01.01.2015)

  1. Die Befunde dieser Befundklasse sind maßgeblich, wenn die Wiederherstellung oder Erweiterung von konventionellem Zahnersatz (also nicht von Suprakonstruktionen) erforderlich ist.
  2. Wiederherstellungen bei herausnehmbarem Zahnersatz sind in den Befunden nach den Nrn. 6.0 bis 6.7 (6.0, 6.1, 6.2, 6.3, 6.4, 6.4.1, 6.5, 6.5.1, 6.6, 6.7) geregelt. Die Wiederherstellung der Verblendung an einer Rückenschutzplatte löst den Befund 6.3 aus.
  3. Wiederherstellungen von festsitzendem Zahnersatz sind in den Befunden nach den Nrn. 6.8 und 6.9 geregelt. Befund 6.9 regelt außerdem die Wiederherstellung der Verblendung eines Sekundärteleskops.
  4. Befund Nr. 6.10 beinhaltet die Erneuerung eines Primär- oder Sekundärteiles einer Teleskopkrone. Der Befund ist nicht ansetzbar, wenn an einem Zahn Primär- und Sekundärteleskop erneuert oder erweitert werden.
  5. Für die Einstufung einer Wiederherstellung als Regel-, gleich- oder andersartige Versorgung ist nicht die Art der wiederherzustellenden Versorgung maßgeblich. Liegen die Voraussetzungen einer Befundbeschreibung nach 6.0 - 6.10 (6.0, 6.1, 6.2, 6.3, 6.4, 6.4.1, 6.5, 6.5.1, 6.6, 6.7, 6.8, 6.9, 6.10) vor und ist die jeweilige Wiederherstellungsmaßnahme als Regelversorgung abgebildet, handelt es sich um eine Wiederherstellung innerhalb der Regelversorgung.
Kommentarquelle
KZBV
Kommentartext

(Befundklasse 6, Befunde 7.3, 7.4 und 7.7)

  1. Die Befundklasse 6 und die Befunde 7.3, 7.4 und 7.7 sind grundsätzlich nur untereinander und nicht mit anderen Befunden/Befundklassen kombinierbar. Erfolgt jedoch eine Wiederherstellung zeitgleich mit einer Neuversorgung auf demselben Heil - und Kostenplan, sind darüber hinaus Kombinationen möglich. Die Kombinationsmöglichkeiten ergeben sich aus Anlage 3.
Kommentarquelle
KZBV
Kommentartext
  • Im Bemerkungsfeld des Heil- und Kostenplanes ist kurz aber präzise die Art der Wiederherstellungsmaßnahme(n) einzutragen, damit eine zweifelsfreie Zuordnung zu den jeweiligen Festzuschüssen möglich ist.
  • Ist laut Bonusheft zu erkennen, welcher Bonus dem Versicherten zusteht, kann dies ebenfalls im Bemerkungsfeld eingetragen werden.
Kommentarquelle
G-BA Gemeinsamer Bundesausschuss
Kommentartext

Die Erweiterung einer Prothese um eine gebogene Retention ohne Lötung stellt eine Maßnahme nach Befund Nr. 6.4 dar (Maßnahmen im Kunststoffbereich).

Die Erweiterung einer Prothese um eine gebogene Retention mit Lötung stellt dagegen eine Maßnahme nach Nr. 6.5 (Maßnahmen im gegossenen Metallbereich) dar.

Kommentarquelle
Konsens-Ergebnisse der Clearing-Stelle Festzuschüsse
Abrechnungsart
BEMA
Festzuschuss
Gesetzlich abrechnen
Abrechnungsbeispiele
Abrechnungsbestimmungen

je Prothese