211 0 Unterfütterbarer Abschlussrand einer Oberkiefer - Metallbasis

BEL-Nr.:
211 0

Leistungsinhalt

Die L-Nr. 211 0 ist bei einer Totalprothese oder bei einer schleimhautgetragenen Deckprothese abrechenbar.

 

Dokumentation Laborauftrag/Kartei

Herstellungsort:

• Eigenlabor (Name des ZT)

• Fremdlabor (Name des Fremdlabors und ggf. der Laborauftragsnummer)

Beachte

• nicht für UK ZE abrechenbar.

Zahnärztliche Leistungen, die in Zusammenhang mit der BEL-Leistung berechnet werden können

Kommentare / Hinweise

Abrechnungsfähig
• je Oberkiefer-Prothese
• bei einer Totalprothese mit Metallbasis im Oberkiefer, wenn eine Indikation nach der Befundgruppe 4.5 (z. B. Torus palatinus, Exostosen, Bruxismus usw.) vorliegt
• bei einer schleimhautgetragenen Deckprothese (Restzahnbestand) mit Metallbasis im Oberkiefer, wenn eine Indikation nach der Befundgruppe 4.5 (z. B. Torus palatinus, Exostosen, Bruxismus usw.) vorliegt
• auch bei einem Ausnahmefall nach ZE-Richtlinie Nr. 36b mit einer Indikation nach Befundgruppe 4.5
• neben der BEL-Nr. 201 0 - Metallbasis

Kommentarquelle:
VDZI

Vereinbarung über das Bundeseinheitliche Leistungsverzeichnis nach § 88 Abs. 1 SGB V

Erläuterung zum Leistungsinhalt

Die L-Nr. 211 0 ist bei einer Totalprothese oder bei einer schleimhautgetragenen Deckprothese abrechenbar.

Kommentarquelle:
GKV-Spitzenverband und VDZI