Leistungsinhalt
Die L-Nr. 211 0 ist bei einer Totalprothese oder bei einer schleimhautgetragenen Deckprothese abrechenbar.
Beachte
- nicht für UK ZE abrechenbar.
Dokumentation Laborauftrag/Kartei
Herstellungsort:
- Eigenlabor (Name des ZT)
- Fremdlabor (Name des Fremdlabors und ggf. der Laborauftragsnummer)
Zahnärztliche Leistungen, die in Zusammenhang mit der BEL-Leistung berechnet werden können
Kommentare und Hinweise
Kommentartext
Abrechnungsfähig
- je Oberkiefer-Prothese
- bei einer Totalprothese mit Metallbasis im Oberkiefer, wenn eine Indikation nach der Befundgruppe 4.5 (z. B. Torus palatinus, Exostosen, Bruxismus usw.) vorliegt
- bei einer schleimhautgetragenen Deckprothese (Restzahnbestand) mit Metallbasis im Oberkiefer, wenn eine Indikation nach der Befundgruppe 4.5 (z. B. Torus palatinus, Exostosen, Bruxismus usw.) vorliegt
- auch bei einem Ausnahmefall nach ZE-Richtlinie Nr. 36b mit einer Indikation nach Befundgruppe 4.5
- neben der BEL-Nr. 201 0 - Metallbasis
Kommentarquelle
VDZI
Kommentartext
Vereinbarung über das Bundeseinheitliche Leistungsverzeichnis nach § 88 Abs. 1 SGB V
Erläuterung zum Leistungsinhalt
Die L-Nr. 211 0 ist bei einer Totalprothese oder bei einer schleimhautgetragenen Deckprothese abrechenbar.
Kommentarquelle
GKV-Spitzenverband und VDZI
zusätzlich berechnungsfähig
- zzgl. Material
- zzgl. Material
- ggf. weitere notwendige Leistungen aus dem BEL
Abrechnungsart
BEL II
Gesetzlich abrechnen