211 0 Unterfütterbarer Abschlussrand einer Oberkiefer - Metallbasis

Kategorie
Teil 2 Modellguss
Nummern
BEL-Nr.
211 0
Leistungsinhalt

Die L-Nr. 211 0 ist bei einer Totalprothese oder bei einer schleimhautgetragenen Deckprothese abrechenbar.

Beachte
  • nicht für UK ZE abrechenbar. 
Dokumentation Laborauftrag/Kartei

Herstellungsort:

  • Eigenlabor (Name des ZT)
  • Fremdlabor (Name des Fremdlabors und ggf. der Laborauftragsnummer)
Zahnärztliche Leistungen, die in Zusammenhang mit der BEL-Leistung berechnet werden können
Kommentare und Hinweise
Kommentartext

Abrechnungsfähig

  • je Oberkiefer-Prothese
  • bei einer Totalprothese mit Metallbasis im Oberkiefer, wenn eine Indikation nach der Befundgruppe 4.5 (z. B. Torus palatinus, Exostosen, Bruxismus usw.) vorliegt
  • bei einer schleimhautgetragenen Deckprothese (Restzahnbestand) mit Metallbasis im Oberkiefer, wenn eine Indikation nach der Befundgruppe 4.5 (z. B. Torus palatinus, Exostosen, Bruxismus usw.) vorliegt
  • auch bei einem Ausnahmefall nach ZE-Richtlinie Nr. 36b mit einer Indikation nach Befundgruppe 4.5
  • neben der BEL-Nr. 201 0 - Metallbasis
Kommentarquelle
VDZI
Kommentartext

Vereinbarung über das Bundeseinheitliche Leistungsverzeichnis nach § 88 Abs. 1 SGB V

Erläuterung zum Leistungsinhalt

Die L-Nr. 211 0 ist bei einer Totalprothese oder bei einer schleimhautgetragenen Deckprothese abrechenbar.

Kommentarquelle
GKV-Spitzenverband und VDZI
zusätzlich berechnungsfähig
Abrechnungsart
BEL II
Gesetzlich abrechnen
Festzuschüsse, die in Zusammenhang mit der BEL-Leistung berechnet werden können