1.5 Endodontisch behandelter Zahn mit Notwendigkeit eines gegossenen metallischen Stiftaufbaus mit herkömmlichen Zementierungsverfahren, je Zahn

Kategorie
Nummern
Befund-Nr
1.5
Befundbeschreibung
Befundbeschreibung

Endodontisch behandelter Zahn mit Notwendigkeit eines gegossenen metallischen Stiftaufbaus mit herkömmlichen Zementierungsverfahren, je Zahn

Regelversorgung Zahnärztliche Leistungen
Regelversorgung Zahntechnische Leistungen
Material
  • Verankerungselement (Stift oder Schraube)
  • Abformmaterial 
Betrag ohne Bonus
144.07€
Kombinierbar mit
Bedingung
kombinierbar im selben Kiefer
Bedingung
kombinierbar im selben Kiefer
Bedingung
kombinierbar im selben Kiefer
Bedingung
kombinierbar im selben Kiefer
Bedingung
kombinierbar im selben Kiefer
Bedingung
kombinierbar im selben Kiefer
Bedingung
kombinierbar im selben Kiefer
Bedingung
kombinierbar im selben Kiefer
Kommentare & Hinweise
Kommentartext

Kriterium des Befundes 1.5 ist der endodontisch behandelte Zahn mit der Notwendigkeit eines gegossenen metallischen Stiftaufbaus mit herkömmlichen Zementierungsverfahren. Es handelt sich um einen Zusatzbefund zu den Befunden 1.1, 1.2, 2.1 bis 2.5, 3.2, 4.6 und 6.8.

Als Material kommen neben edelmetallfreien Legierungen bzw. Nichtedelmetallen häufig Edelmetall-Legierungen in Frage. Auch die metallfreie Herstellung aus Keramik ist inzwischen möglich, jedoch nicht Leistungsinhalt der BEMA-Nr. 18 und damit keine Vertragsleistung der gesetzlichen Krankenkassen.

Für die indirekte Methode zur Herstellung eines gegossenen Aufbaus ist eine Abformung im Munde des Patienten erforderlich. Der Aufbau wird auf einem aus dieser Abformung gewonnenen Modell im zahntechnischen Labor hergestellt.

Kommentarquelle
Liebold/Raff/Wissing
Abrechnungsart
BEMA
Festzuschuss
Gesetzlich abrechnen
Abrechnungsbeispiele
Abrechnungsbestimmungen

je Zahn