C. Nicht gebietsbezogene Sonderleistungen

Allgemeine Bestimmungen zum Teil CI
Wundverbände nach Nummer 200, die im Zusammenhang mit einer operativen Leistung (auch Ätzung, Fremdkörperentfernung), Punktion, Infusion, Transfusion oder Injektion durchgeführt werden, sind Bestandteil dieser Leistung.

Allgemeine Bestimmungen zum Teil CII (Auszug)
Die Leistungen nach den Nummern Ä252 bis Ä258 und Ä261 sind nicht mehrfach berechnungsfähig, wenn anstelle einer Mischung mehrere Arzneimittel bei liegender Kanüle im zeitlichen Zusammenhang nacheinander verabreicht werden.

Ä272 Infusion, intravenös, von mehr als 30 Minuten Dauer

GOÄ
Ä272 Infusion, intravenös, von mehr als 30 Minuten Dauer
Punktzahl:
180

Ä204 Kompressionsverband

GOÄ
Wundverband mit komprimierender Wirkung
BEMA Bewertungszahl:
11
Punktzahl:
95

Ä250 Blutentnahme aus der Vene

GOÄ
Blutentnahme mittels Spritze oder Kanüle oder Katheter aus der Vene
Punktzahl:
40

Ä251 Blutentnahme aus der Arterie

GOÄ
Blutentnahme mittels Spritze oder Kanüle aus der Arterie
Punktzahl:
60

Ä253 Injektion, intravenös

GOÄ
Injektion
BEMA Bewertungszahl:
8
Punktzahl:
95

Ä267 Medikamentöse Infiltrationsbehandlung im Bereich einer Körperregion

GOÄ
Medikamentöse Infiltrationsbehandlung/Körperregion
BEMA Bewertungszahl:
80
Punktzahl:
80

Ä297 Entnahme und Aufbereitung von Abstrichmaterial zur zytologischen Untersuchung – gegebenenfalls einschließlich Fixierung

GOÄ
Entnahme und Aufbereitung von Abstrichmaterial zur zytologischen Untersuchung einschließlich Fixierung
Punktzahl:
45

Ä300 Punktion eines Gelenks

GOÄ
Punktion eines Gelenks
Punktzahl:
120

Ä303 Punktion einer Drüse, eines Schleimbeutels, Ganglions, Seroms, Hygroms, Hämatoms oder Abszesses oder oberflächlicher Körperteile

GOÄ
Punktion einer Drüse, eines Schleimbeutels, Ganglions, Seroms, Hygroms, Hämatoms oder Abszesses oder oberflächlicher Körperteile
Punktzahl:
80

Ä370 Einbringung des Kontrastmittels

GOÄ
Einbringen eines Kontrastmittels zur Untersuchen von Körperhöhlen oder -gängen
Punktzahl:
200

Ä380 Epikutantest, je Test (1. bis 30. Test je Behandlungsfall)

GOÄ
Epikutantest, je Test (1. bis 30. Test je Behandlungsfall)
Punktzahl:
30

Ä399 Oraler Provokationstest

GOÄ
Oraler Provokationstest
Punktzahl:
200

Ä440 Zuschlag für die Anwendung eines Operationsmikroskops

GOÄ
Anwendung eines Operationsmikroskops,
Punktzahl:
400

Ä447 Zuschlag bei ambulanter Durchführung von Anästhesieleistungen, die mit 400 und mehr Punkten bewertet sind

GOÄ
Zuschlag bei ambulanter Durchführung von Anästhesieleistungen, die mit 400 und mehr Punkten bewertet sind
Punktzahl:
650

Ä448 Betreuung Aufwachen größer 2 Std. nach ambulanter Anästhäsie/Narkose

GOÄ
Betreuung Aufwachen größer 2 Std. nach ambulanter Anästhäsie/Narkose
Punktzahl:
600