Befundbeschreibung
Erhaltungswürdiger Zahn mit großen Substanzdefekten, aber erhaltener vestibulärer und/ oder oraler Zahnsubstanz, je Zahn
Abrechnungsbestimmung
Regelversorgung Zahnärztliche Leistungen
Regelversorgung Zahntechnische Leistungen
Material
• NEM
Betrag ohne Bonus
Kombinierbar mit
Kommentare / Hinweise
KZBV-Hinweise (Stand 01.01.2015)
Befund 1.2: Erhaltungswürdiger Zahn mit großen Substanzdefekten, aber erhaltener vestibulärer und/oder oraler Zahnsubstanz
Teilkronen im Frontzahnbereich: Die Regelversorgung des Befundes 1.2 ist die nach den Zahnersatz-Richtlinien konforme Versorgung mit einer metallischen Teilkrone. Da die Präparation einer Teilkrone nach Abrechnungsbestimmung 3 zu BEMA-Nr. 20 die vollständige Einbeziehung der Kaufläche erfordert, kann die metallische Teilkrone im Frontzahnbereich nicht Leistungsinhalt des BEMA sein, denn die zwangsläufig überaus deutlich sichtbare Überdeckung der Schneidekante mit Metall im Frontzahnbereich ist ästhetisch inakzeptabel (siehe hierzu Kommentar zu BEMA-Nr. 20, Abschnitt 1.4.4). Daraus ergibt sich für das Festzuschusssystem zwingend, dass die Angabe des Befundes „pw“ (erhaltungswürdiger Zahn mit partiellen Substanzdefekten) im Frontzahnbereich nicht möglich ist. Anstelle des Befundsymbols „pw“ ist das Befundsymbol „ww“ (erhaltungswürdiger Zahn mit weitgehender Zerstörung) anzugeben. Werden im Frontzahnbereich Teilkronen aus Keramik oder ähnlichen Materialien verwendet, handelt es sich dabei um eine gleichartige Versorgung.